Verfahren

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Wovon leben Anlegeranwälte? Von Anlegern, genauer: geprellten Anlegern, noch genauer: vielen geprellten Anlegern. Daher dürfte sich die Zunft seit ein paar Wochen wie im Paradies vorkommen. Schließlich sind im März innerhalb von zwei Wochen rund 60.000 neue potenzielle Kunden hinzugekommen. Am 14. des Monats meldete das Frankfurter Wertpapierhandelshaus

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Die Minderheitsaktionäre des Automobilzulieferers Honsel erhalten nach dem Ende der Börsennotierung des Unternehmens

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Kartellanwälte reden schon seit langem davon, dass in der Versicherungsbranche großer Beratungsbedarf bestehe. Und Versicherungssyndizi stöhnen über steigende Ausgaben für externe Beratung im Kartellrecht.

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Technisch manipulierte Bilder, die den Anschein erwecken, ein authentisches Abbild einer Person zu sein, verletzen den Abgebildeten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Auch wenn solche Bilder in einem satirischen Kontext veröffentlicht werden, sind sie nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht Mitte Februar und gab damit einer Verfassungbeschwerde des Ex-Telekom-Chefs Dr. Ron Sommer statt. Ausgangspunkt bildete eine Klage Sommers gegen die in der Verlagsgruppe Handelsblatt erscheinende 'Wirtschaftswoche'. Die Zeitschrift hatte im Jahr 2000 einen Beitrag über die wirtschaftliche Situation der Telekom mit einer Fotomontage illustriert. Darin war ein Bild von Sommers Kopf auf einen anderen Oberkörper gesetzt und um rund fünf Prozent gestreckt worden. Sommer sah durch die Veröffentlichung sein Persönlichkeitsrecht verletzt, da in dem nachbearbeiteten Foto seine Gesichtszüge nachteilig verändert worden seien. Die Verfassungsrichter verwiesen den Fall zurück an den BGH, der im September 2003 die in den ersten Instanzen zunächst erfolgreiche Unterlassungsklage Sommers abgewiesen hatte. Vertreter Ron Sommer

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IBM und Compuware haben sich in ihrem seit 2002 währenden Rechtstreit um die Verletzung von Patenten und Urheberrechten von Compuware verglichen: IBM zahlt an Compuware zum einen 140 Millionen US-Dollar für Software-Lizenzen. Außerdem muss IBM von seinem Konkurrenten Dienstleistungen im Wert von 260 Millionen US-Dollar beziehen. Gleichzeitig schlossen beide Unternehmen ein wechselseitiges Lizenzabkommen für Patente ab und legten damit ihre Rechtsstreitigkeiten in Europa und den USA bei. Vertreter Compuware

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Die Farbmarke 'Magenta' der Deutschen Telekom AG wird nicht gelöscht. Das Deutsche Patent- und Markenamt bestätigte bereits im November 2004 die Eintragungsfähigkeit der Farbmarke und wies den Löschungsantrag der MTP Mediatech & Printronic GmbH zurück. Das Unternehmen hatte das Löschungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass abstrakte bzw. konturlose Farbmarken nicht markenfähig seien. An der Farbe bestehe ein Freihaltungsbedürfnis und die Farbe Magenta habe grundsätzlich nur eine dekorative Wirkung. Kurz bevor die Entscheidung rechtskräftig wurde, hat MTP Anfang März Beschwerde beim Bundespatentgericht eingelegt. Vertreter MTP Mediatech & Printronic

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Der IG Metall soll nach dem Willen des Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk die Tariffähigkeit für diese Branche abgesprochen werden. Eine entprechende Klage hat der Verband jetzt beim Arbeitsgericht Frankfurt eingereicht. Als Begründung für die Klage wird die Verweigerung der IG Metall angeführt, die existierenden Tarifverträge an die wirtschaftliche Situation der Mitglieder anzupassen. Der Verband ist die Dachorganisation von 33 bayerischen Elektro-Innungen. Er vertritt die Interessen von etwa 4600 Handwerksbetrieben mit rund 65.000 Mitarbeitern. Nur etwa zwei Prozent der Arbeitnehmer des bayerischen Elektrohandwerkes sind nach Angaben dieses Verbands in der IG Metall organisiert. Der IG Metall war die Klage bei Redaktionsschluss noch nicht zugestellt worden. Vertreter Verband Elektrohandwerk

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Die KarstadtQuelle AG hat keine Restitutionsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht im März entschieden. KarstadtQuelle hatte Ansprüche auf Ausschüttung des Kaufpreises für ein Wertheim-Grundstück am Leipziger Platz in Berlin geltend gemacht, das durch die Bundesrepublik veräußert worden war. Wertheim gehört zu Karstadt seitdem die jüdische Familie Wertheim während der NS-Zeit auf Druck der Nazi-Regierung ihre Aktien-Anteile hatte abgeben müssen, diese nach dem Krieg von der Hertie-Gruppe erworben wurden und der Einzelhändler selbst später in Karstadt aufging. Der Anspruch auf Entschädigung - eine Rückübertragung des Grundstückes ist in Folge der Veräußerung nicht möglich - steht jetzt vielmehr der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) zu. Diese hatte zur Fristwahrung stellvertretend für die Familie Wertheim den Antrag auf Restitution gestellt. Die Wertheim-Erben werden jedoch einen Großteil des Erlöses von der JCC erhalten. Der Aktienkurs des Unternehmens gab am Tag der Urteilsverkündung um zeitweise acht Punkte nach. Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. KarstadtQuelle hat angekündigt, Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben. Vertreter Karstadt-Quelle

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Der FID Verlag GmbH, Fachverlag für Informationsdienste, darf künftig keine Finanzinformationen unter dem Titel 'Zürich Club' vertreiben. Dies entschied das OLG Düsseldorf Ende Januar. Geklagt hatte die Zürich Versicherungsgesellschaft aus ihrer Wortmarke 'Zürich'. Nachdem das Landgericht Düsseldorf zuvor keine Verwechslungsgefahr gegeben sah, bejahten die Richter der zweiten Instanz den Unterlassungsanspruch des Versicherers. Die Marke 'Zürich' würde im Verkehr - insbesondere außerhalb der Schweiz - im Bereich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen der Zürich Versicherung zugeordnet. Das OLG hat die Revision zum BGH nicht zugelassen, der FID Verlag legte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Vertreter Zürich Versicherung

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Frankfurt kann wie geplant ihren ÖPNV privat betreiben lassen. Die Vergabekammer Hessen entschied im Streit um die Vergabe von Buslinien für die lokale Nahverkehrsgesellschaft der Mainmetropole namens Traffiq. Damit hatte die Alpina GmbH, eine Connex-Tochter, das Nachsehen. Sie hatte ein Nachprüfungsverfahren für den Auftrag im Wert von etwa 50 Millionen Euro angestrengt. Den Zuschlag hat die In-der-City-Bus (ICB) GmbH erhalten, ein Gemeinschaftsunternehmen des Busbetreibers Sippel und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt. Der Beschluss der Kammer ist rechtskräftig, da Alpina keine Rechtsmittel einlegte. Vertreter Traffiq

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Reiseveranstalter dürfen sich bereits zum Zeitpunkt der Buchung 20 Prozent Anzahlung von ihren Kunden zusichern lassen. Das Landgericht Hannover wies Ende Februar eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen diese Geschäftsbedingungen der TUI ab. Das Urteil über die generelle Zulässigkeit einer solchen vertraglichen Vereinbarung war von allen Reiseveranstaltern mit großer Spannung erwartet worden. (KC, RB)Vertreter BVZV