Peek & Cloppenburg Düsseldorf ist vor allem im Westen und Süden Deutschlands tätig, das Hamburger Pendant in Norddeutschland. Beide Firmen sind rechtlich und wirtschaftlich getrennt. Die Düsseldorfer hatten in mehreren Fällen bundesweit Anzeigen geschaltet. Die Anzeigen hatten einen Disclaimer, der auf das Düsseldorfer Unternehmen hinwies.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte dies als nicht ausreichend erachtet. Dem widersprach nun der I. Zivilsenat des BGH. Die Disclaimer in der Werbung sind ausreichend, er muss nicht in seiner Größe und Gestaltung der Werbebotschaft entsprechen. Zwar würde die Düsseldorfer Firma durch die Werbung den Bereich der Hamburger stören, doch das könne dem Unternehmen nicht generell verboten werden.
Nun muss das OLG nochmal über den Fall entscheiden. Denn das Hamburger Unternehmen berief sich in dem Verfahren auf eine Vereinbarung, nach der beide Unternehmen keine Werbung im Tätigkeitsbereich der anderen Partei betreiben sollen. Das OLG soll daher noch einmal die kartellrechtlichen Grenzen solcher Vereinbarungen prüfen.
Vertreter P&C Düsseldorf
Siebeke Lange Wilbert (Düsseldorf): Andreas Auler
Büttner Baukelmann (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner (BGH-Vertretung)
Inhouse (Düsseldorf): Dr. Michael Prüßner
Vertreter P&C Hamburg
Hogan Lovells (Hamburg): Dr. Morten Petersenn
Jordan & Hall (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall (BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Beide Familienunternehmen liefern sich schon seit Jahren einen erbitterten Streit und vertrauen schon sehr lange auf Siebeke in Düsseldorf beziehungsweise Hogan Lovells und ihre Vorgängersozietät Lovells in Hamburg. Allerdings hat Peek & Cloppenburg Düsseldorf den Großteil seines Marken-Geschäfts mittlerweile an Bird & Bird vergeben. Die Kanzlei vertrat P&C beispielsweise im Streit um Handtaschen gegen Bottega Veneta (mehr…).
Siebeke wird soweit bekannt weiterhin alle Verfahren gegen den Hamburger Konkurrenten betreuen. Dem Vernehmen nach soll es sich um bis zu rund 50 Verfahren handeln. Bei der Düsseldorfer IP-Traditionsboutique hatten sich zum Jahreswechsel zwei junge Partner selbstständig gemacht (mehr…).