Juve Plus Strafrecht

Prozess um Nordstream-Anschlag startet ohne Pipelinegesellschaften

Kurz vor dem Auftakt des Hamburger Nordstream-Prozesses hat der Staatsschutzsenat zwei Beitrittsanträge der Pipelinegesellschaften abgewiesen. Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG dürfen nicht als Nebenkläger auftreten – für die Verteidigung des Angeklagten entfällt damit ein zusätzlicher Gegner im Saal.

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Großflächige Beschädigung der Nord Stream-Pipeline durch mutmaßlichen Einschlag – ein starkes visuelles Symbol für geopolitische Konflikte und Risiken internationaler Energieversorgung.

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Nach JUVE-Informationen hat der Staatsschutzsenat des Hanseatischen OLG Hamburg mit getrennten, inzwischen zugestellten Beschlüssen vom 30. September die Anträge der Nord Stream AG und der Nord Stream 2 AG zurückgewiesen, sich dem Verfahren gegen Serhii K. als Nebenkläger anzuschließen. Vorerst beginnt der Prozess um die Sprengung der Ostsee-Pipelines am 14. Oktober also ohne die beiden Gesellschaften auf der Nebenklägerbank. Wie dpa Anfang September berichtete, hat das Gericht zunächst 16 Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt; weitere Termine sollen Anfang 2027 folgen.

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