Deutsche Gerichte sind grundsätzlich für Klagen gegen ausländische Ratingagenturen zuständig. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat dies der 3. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits Mitte Dezember beschlossen. In dem konkreten Fall verlangt ein Lehman-Anleger Schadensersatz von Standard & Poor´s, weil er sich auf deren gutes Rating für die Investmentbank Lehman Brothers verlassen hatte. (Az. III ZR 282/11)
Ein Kleinanleger hatte 2008 30.000 Euro in das Lehman-Zertifikat „Alpha Express“ gesteckt. Zum Zeitpunkt des Investments hatte Standard & Poor´s noch die die gute Note A+ vergeben. Kurz vor der späteren Insolvenz von Lehman stufte die Ratingagentur das Bankhaus nur geringfügig auf A herab. Wegen dieser Fehleinschätzungen verlangt der Kleinanleger nun seinen Einsatz von Standard & Poor´s als Schadensersatz zurück.
Vor allem Anlegeranwälte gehen davon aus, dass das Urteil eine Welle von weiteren Klagen nach sich zieht. Für die Entscheidung sei ausschlaggebend gewesen, dass der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland habe, äußerte sich eine BGH-Sprecherin gegenüber dem ‚Handelsblatt‘. Die Zahl der Käufer von Lehman-Zertifikaten wird in Deutschland auf 50.000 geschätzt.
Allerdings ist die Zuständigkeitsfrage damit nicht abschließend geklärt, es gibt gegenteilige Entscheidungen anderer BGH-Senate. Zudem muss das Oberlandesgericht Frankfurt noch in der Vorinstanz entscheiden, ob die Klage überhaupt richtig zugestellt wurde. Zudem ist noch ungeklärt, welches Recht in solchen Klagen zur Anwendung kommen würde. Greift das deutsche Recht, sollen die Erfolgsaussichten für die Anleger durchaus gut sein, denn Standard & Poor´s könnte sich ein schuldhaftes Verhalten vorwerfen lassen müssen. Bei Anwendung des US-Rechts wären die Chancen dagegen gering.
Vertreter Anleger
KWAG (Bremen): Jens-Peter Gieschen
Vertreter Standard & Poor´s
Clifford Chance (Frankfurt): Burkhard Schneider; Associate: Heiko Heppner – aus dem Markt bekannt
Jordan & Hall (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall – aus dem Markt bekannt
Bundesgerichtshof, 3. Zivilsenat
Wolfgang Schlick (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Clifford Chance ist häufig auf Seiten von Banken tätig. Zuletzt beriet die Kanzlei etwa die HypoVereinsbank beim Streit um Dividendenstripping. Das Mandat hat Clifford allerdings inzwischen niedergelegt (mehr…). Schneider gilt als Spezialist für grenzüberschreitende Finanzstreitigkeiten.
KWAG ist bekannt für die Vertretung von Anlegern in Schadensersatzprozessen. Bei der Vertretung von Anlegern in die VIP-Medienfonds hatte die Kanzlei eine führende Rolle (mehr…). Zuletzt hat KWAG ihre Tätigkeit in Bremen konzentriert und das Hamburger Büro geschlossen (mehr…).