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Vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde Anfang November der Streit zwischen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und Spotify über Transparenzvorgaben für Medienintermediäre verhandelt (Az. C-474/25). Auslöser ist ein Bescheid der mabb von Juli 2024. Darin beanstandete die Aufsicht, dass der schwedische Audio-Streamingdienst, der neben Musik auch Podcasts Dritter anbietet, die Transparenzvorgaben des Medienstaatsvertrags (MStV) nicht erfülle. Das Verwaltungsgericht Berlin legte dem EuGH im Juli 2025 Fragen zum Verhältnis von Digital Services Act, E-Commerce-Richtlinie und nationalem Medienrecht vor.