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Jones Day blitzt auch vorm Verfassungsgericht ab

Volkswagen und Jones Day mussten eine weitere Niederlage im Streit um die Durchsuchung von Kanzleiräumen durch die Staatsanwaltschaft hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge auf einstweilige Anordnungen zurückgewiesen. Damit wollten Kanzlei und Unternehmen erreichen, dass die bei der Razzia gewonnenen Unterlagen nicht ausgewertet werden dürfen, bis endgültig über die Rechtmäßigkeit der Razzia entschieden worden ist. Eine Entscheidung zu dieser Verfassungsbeschwerde steht noch aus.

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Hamm_Rainer
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