Bereits im Mai 2013 sendete die ARD-Anstalt den Beitrag im Ersten. Darin hieß es, dass Daimler Mitarbeiter mit Werkverträgen für ein Drittel des üblichen Lohns beschäftigt. Für den Film hatte sich ein SWR-Reporter von einer Leiharbeitsfirma anstellen lassen, die ihn anschließend an ein Logistikunternehmen vermittelte. Doch statt für den Transport setzte ihn das Unternehmen am Fließband in Untertürkheim ein. Hier arbeitete er gemeinsam mit den direkten Angestellten von Daimler. Der Reporter filmte seine Tätigkeit mit einer verdeckten Kamera. Daimler wehrte sich gegen die heimlich entstandene Reportage und klagte.
In dem Urteil betonte der Richter, dass die Entstehung der Aufnahmen zwar rechtswidrig war und der Journalist das Hausrecht von Daimler verletzt habe. Allerdings müsse der Konzern die Ausstrahlung hinnehmen, weil das öffentliche Informationsinteresse überwiege.
Vertreter Daimler
Schertz Bergmann (Berlin): Prof. Christian Schertz; Associate: Dr. Sebastian Gorski
Vertreter SWR
Löffler Wenzel Sedelmeier (Stuttgart): Prof. Emanuel Burkhardt
Inhouse (Stuttgart): Felix Hertel
Landgericht Stuttgart, 11. Zivilkammer
Christoph Stefani (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Beide Parteien setzen in presserechtlichen Streitigkeiten schon seit mehreren Jahren auf die hier mandatierten Anwälte. Schertz, der eher durch seine medienwirksame Beratung von Einzelpersonen bekannt ist, vertrat Daimler etwa 2010 gegen das Magazin ‚Focus‘, als es um eine Richtigstellung des Artikels „Der Erlkönig“ ging. Burkhardt ist für den SWR seit mehr als zehn Jahren aktiv. Presserechtlich vertraut der Sender aber auch regelmäßig auf Michael Fricke aus dem Hamburger Büro von CMS Hasche Sigle.