Dem Urteil liegt ein Vorabentscheidungsersuch aus Spanien zugrunde. Zwei spanische Unternehmen hatten 2019 Daimler Trucks wegen seiner Beteiligung am Lkw-Kartell auf Schadensersatz verklagt. Das mit der Sache befasste Handelsgericht Valencia legte den Fall in Luxemburg vor, da es Zweifel an der Unionsrechtskonformität des nationalen Verfahrensrechts hatte.
Spanische Gerichte gelten als besonders klägerfreundlich bei Kartellschadensersatz. Bisher schätzten sie die Schadenshöhe anhand eines bestimmten Prozentsatzes des Kaufpreises auch dann, wenn ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorlag und die Kläger keine weiteren Bemühungen unternommen hatten, den Antrag zu spezifizieren.
Richter dürfen nicht Arbeit der Kläger übernehmen
Dieser Praxis schob der EuGH nun einen Riegel vor – und lieferte damit die Antwort auf eine allgemeine Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen dürfen nationale Gerichte überhaupt eine Schadensschätzung vornehmen? Laut Gerichtshof nur dann, wenn ein Kartellschaden nachweislich vorliegt und es praktisch unmöglich ist, diesen anderweitig zu beziffern. Kläger sind daher verpflichtet, die Offenlegung von Beweismitteln zu beantragen, um so die geforderte Schadenshöhe nachzuweisen. Es sei nicht Aufgabe des nationalen Gerichts, an die Stelle des Klägers zu treten oder dessen Versäumnisse durch eine Schadensschätzung wettzumachen, heißt es im Urteilstext.
Daneben bestätigte der EuGH auch eine spanische Verfahrensregelung zur Kostenteilung. Danach muss der Kläger bei teilweiser Klageabweisung seine eigenen und die Hälfte der gemeinsamen Kosten tragen. Der Gerichtshof sah in der nationalen zivilprozessualen Vorschrift keinen Widerspruch zum Unionsrecht.
Hunderte von Lkw-Verfahren in Deutschland
Das Urteil dürfte auch in Deutschland viele Kartellrechtler beschäftigen. Es sind im Lkw-Komplex mehrere hundert Verfahren an deutschen Gerichten anhängig, und die Frage, wie sich ein Kartellschaden beziffern lässt und ob ein Gericht pauschal einen Schaden schätzen darf, spielt in vielen Fällen eine Rolle.
Vertreter Tráficos Manuel Ferrer SL und D. Ignacio
Zanón & Gil Asociados: Álvaro Zanón Reyes
Vertreter Daimler AG
Gleiss Lutz: Dr. Christian von Köckritz, Dr. Harald Weiß (beide Federführung; beide Brüssel), Dr. Ulrich Denzel, Dr. Carsten Klöppner (beide Stuttgart); Associates: Dr. Miloš Kocí (Brüssel), Héctor Nicolás Negrón De La Fuente (München; alle Kartellrecht)
Cuatrecasas: Esther de Félix Parrondo, Jose Maria Macías Castaño, Lopez Ridruejo, María Pérez Carillo
Europäischer Gerichtshof, Luxemburg
Zweite Kammer: Prof. Dr. Alexandra Prechal (Kammerpräsidentin), Maria Lourdes Arastey Sahún, François Biltgen, Dr. Jan Passer (alle Richter), Prof. Dr. Nils Wahl (Berichterstatter)
Generalanwältin, Luxemburg
Prof. Dr. Juliane Kokott
Hintergrund: Die Beziehungen zwischen Gleiss Lutz und Daimler sind traditionell eng. Die renommierte Kartellrechtspraxis von Gleiss hat Daimler bereits im 2016 abgeschlossenen EU-Kartellverfahren begleitet. Damals hatte die EU-Kommission dem Lkw-Hersteller ein Rekordbußgeld von rund einer Milliarde Euro auferlegt. Seither vertritt die Kanzlei das Unternehmen als koordinierender Lead Counsel in Lkw-Kartellschadensersatzverfahren vor nationalen Gerichten in Europa. Die Best-Friend-Kanzlei Cuatrecasas agiert als Local Counsel des beklagten Unternehmens in Spanien und Portugal und hatte in dem Vorabentscheidungsverfahren die Federführung bei der Frage zur Kostenaufteilung.