Die North Channel Bank wurde 1924 als Bankhaus Oswald Kruber in Berlin gegründet. Ab 2009 wurde aus der Kleinbank ein Vehikel für internationale Transaktionen. Eine nordamerikanische Investorengruppe kaufte das Institut, firmierte es in North Channel Bank um und verlegte den Sitz nach Mainz. In den Jahren danach spielten die Bank und ihre Hinterfirmen eine wichtige Rolle bei den Cum-Ex-Geschäften.
Ursache der aktuellen wirtschaftlichen Schieflage sind Schadensersatzforderungen. North Channel hatte zwischen 2012 und 2015 Wertpapiere dänischer und belgischer Emittenten rund um den Dividendenstichtag gehandelt und dadurch Steuererstattungen für nicht gezahlte Steuern erlangt. Wegen dieser Geschäfte werfen ihr die Steuerbehörden der beiden Staaten die Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften vor und verlangen Schadensersatz von insgesamt 176 Millionen Euro. Eine außergerichtliche Einigung zwischen der Bank und den Steuerbehörden kam nicht zustande.
Seit August 2021 unterliegt die Bank einer von der BaFin angeordneten Beschränkung der Kreditvergabe und der Einlagenannahme sowie zusätzlichen Kapitalanforderungen. Nach Einschätzung der Aufsicht ist North Channel nicht in der Lage, den Schadensersatz zu leisten. Die Bilanzsumme der Bank belief sich Ende 2021 auf 173 Millionen Euro.
Forderungen an den Bankenverband
Dem jüngsten veröffentlichten Jahresabschluss, der das Jahr 2021 betrifft, hatte die Bad Homburger Prüfungsgesellschaft Dornbach bereits im Dezember ein Prüfungsurteil verweigert. Der Geschäftsbetrieb der Bank wurde nach dem Moratorium der BaFin vom 12. Januar geschlossen.
Nach dem Insolvenzantrag der BaFin hat das Amtsgericht Mainz Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun zum Insolvenzverwalter der North Channel Bank bestellt. Unterstützt wird er von einem Insolvenzrechtsteam aus Dr. Philipp Esser, Dr. Markus Schuster, Dr. Jürgen Erbe, Alexander Eggen, Joachim Mendler, Alexander von Saenger und Franz Orth.
Die Einlagen der rund 500 verbliebenen Kunden sind mit der gesetzlichen und privaten Einlagensicherung abgesichert und werden nach der aktuellen Feststellung des Entschädigungsfalls entschädigt. Katja Fohrer etwa von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt bereits betroffene Bankkunden bei der Geltendmachung ihrer Entschädigungsansprüche.
Beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin ist deshalb nun der Jurist Dominik Müller-Feyen als Leiter des Einlagensicherungsfonds (ESF) mit dem Fall befasst. Clifford Chance berät den ESF insolvenzrechtlich durch Dr. Stefan Sax und bankaufsichtsrechtlich durch Dr. Marc Benzler mit ihren Teams. Für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, einer hundertprozentigen Tochter des Verbands, ist der Geschäftsführer Dr. Martin Boegl, ein promovierter Jurist, involviert.
Vor knapp zwei Jahren hat die BaFin bei der Greensill Bank ein Moratorium angeordnet und den Entschädigungsfall festgestellt.
Anm. d. Red.: Wir haben den Artikel am 08.02. ergänzt.