Aufarbeitung nach 20 Jahren

Siemens kann Schadensersatzklage aus Griechenland abwehren

Das Oberlandesgericht München hat eine millionenschwere Zivilklage des griechischen Telekommunikationsunternehmens OTE gegen Siemens abgewiesen. Damit findet einer der letzten juristischen Nachläufer des Siemens-Korruptionsskandals sein Ende – zumindest vorerst.

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OTE hatte von Siemens rund 68 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. Der Vorwurf: Siemens soll im Zusammenhang mit Verträgen zur Digitalisierung des griechischen Telefonnetzes Ende der 1990er-Jahre Mitarbeiter bestochen haben.

Das OLG sah jedoch keinen ausreichenden Beweis dafür, dass die angeblichen Schmiergeldzahlungen zu überteuerten Vertragskonditionen geführt hätten (Az. 9 U 3225/24 e). Bereits das Landgericht München hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen und sah keine Anzeichen für Bestechungszahlungen.

Zuerst hatte die FAZ über das Urteil berichtet. Das OLG, das die Schadensnachweise der OTE erneut evaluierte, hat keine Revision zugelassen. Nun bleibt OTE nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.

Der Siemens-Korruptionsskandal war im November 2006 durch Durchsuchungen der Münchner Konzernzentrale ans Licht gekommen. Ermittler deckten ein System aus schwarzen Kassen und verschleierten Auslandszahlungen auf. Der Gesamtschaden für Siemens belief sich auf rund 2,9 Milliarden Euro. Der Fall gilt bis heute als Zäsur für den Umgang deutscher Unternehmen mit Compliance-Anforderungen.

Heike Brehm

Vertreter der Siemens AG
Freshfields (München) Dr. Martin Mekat (Federführung); Associate: Dr. Antonia Oblinger (beide Konfliktlösung)
Gazeas Nepomuck (Köln): Dr. Nikolaos Gazeas (Strafrecht/Konfliktlösung)
Arktik (Frankfurt): Dr. Vasileios Regkakos (Konfliktlösung)
Inhouse Recht (Erlangen): Heike Brehm (Federführung; Litigation Lawyer), Philipp Rath (Head of M&A Post Closing Management), Daniela Plenert (Post Closing Activities; beide München)

Martin Mekat


Vertreter von OTE Hellenic Telecommunications
Von Boetticher (München): Dr. Stephan Rettenbeck (Gesellschaftsrecht)
Androulakis (München): Dr. Konstantin Androulakis (Konfliktlösung)

Oberlandesgericht München, 9. Zivilsenat
Dr. Claudia Kammerlohr (Vorsitzende), Anja Engbers, Gerd Strohner

Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt.

Nikolaos Gazeas

In der Aufarbeitung seiner Korruptionsaffäre wurde der Siemens-Konzern seinerzeit umfassend von Hengeler Mueller unterstützt. Siemens-Syndika Brehm, die das Schadensersatzverfahren intern begleitete, ist seit 2011 im Unternehmen.

Namenspartner Gazeas von Gazeas Nepomuck wiederum koordinierte seit 2018 die Gesamtverteidigung in Griechenland, in Straf- und Zivilverfahren, vor allem in der Berufungsinstanz. Daher wurde er auch in die Abwehr der deutschen Schadensersatzansprüche eingebunden, die er aus strafrechtlicher Perspektive bewerten konnte.

2008, als die erste Auskunftsklage der OTE einging, wurde nach JUVE-Informationen zunächst Baker McKenzie mandatiert. Freshfields wurde nach JUVE-Informationen mandatiert, als die Schadensersatzklage in München erhoben wurde.

Das Mandat wurde zunächst von dem Schiedsexperten Prof. Dr. Rolf Trittmann geführt, der sich 2020 selbstständig machte. Gleichzeitig wurde sein enger Mitarbeiter Mekat Partner und übernahm die Federführung bei der Klageabwehr.

Arktik-Anwalt Regkakos, der fließend Griechisch spricht, hatte mehrere Jahre bei Freshfields gearbeitet, bevor er 2024 zur Litigation- und Arbitration-Boutique Arktik wechselte und das Thema von dort aus weiter begleitete.

Die Klägerin OTE, früher ein teilstaatliches Unternehmen, hat laut Marktangaben die Münchner Sozietät von Boetticher engagiert. Das Team um Partner Rettenbeck kooperierte dafür mit Einzelanwalt Androulakis, der einen Schwerpunkt auf deutsch-griechisches Geschäft legt.

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