Staatshaftung abgewehrt

Kartellamt setzt auf Hogan Lovells und Inhouse-Abteilung

Deutschland muss dem dänischen Hörgerätehersteller GN Store Nord keinen Schadensersatz zahlen. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, das die Klage des Unternehmens auf 1,1 Milliarden Euro Schadensersatz bereits im Februar 2013 abgewiesen hatte.

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Schweda_Marc
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Das Bundeskartellamt hatte dem Unternehmen 2007 die Fusion mit dem schweizerischen Wettbewerber Phonak (heute Sonova) untersagt, nachdem die Wettbewerbsbehörden in den USA, Norwegen und Spanien den Deal bereits genehmigt hatten. Der Bundesgerichtshof (BGH) stufte die Entscheidung des Kartellamts 2010 als rechtswidrig ein. Für den Schaden, der durch das unrechtmäßige Fusionsverbot entstanden ist, versucht GN seitdem die Bundesrepublik haftbar zu machen.

Der Amtshaftungsanspruch ergibt sich aus Paragraf 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Der Staat haftet, wenn seine Beamten vorsätzlich oder fahrlässig ihre Amtspflicht verletzen und Bürgern dadurch ein Schaden entsteht. Genau diese Bedingung sah das OLG im Fall der untersagten Fusion nicht erfüllt: Das Bundeskartellamt habe den Fall sorgfältig geprüft, und die Rechtsauffassung, die zur Unterlassungsverfügung geführt habe, sei zumindest vertretbar gewesen, so die Begründung.

Der Kartellsenat selbst hatte die Entscheidung des Kartellamts als korrekt eingestuft, bevor der BGH sie als fehlerhaft aufhob. In seinem aktuellen Urteil hat das OLG keine Revision zugelassen. GN Store Nord kann gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen.

Vertreter GN Store Nord
Hengeler Mueller (Frankfurt): Dr. Markus Meier (Prozessführung), Dr. Horst Satzky (Kartellrecht)

Vertreter Bundeskartellamt
Hogan Lovells (Hamburg) Dr. Marc Schweda (Federführung; Kartellrecht), Dr. Andreas Meyer (M&A), Dr. Detlef Haß (Prozessführung; München), Jan Eggers, Dr. Manuel Knebelsberger, Vincent Stier, Dr. Falk Loose (Steuerrecht; München).
Inhouse (Bonn): Jörg Nothdurft (Leiter Prozessabteilung), Dr. David Jüntgen

Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat
Jürgen Kühnen (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Prozessvertreter standen sich in dieser Konstellation bereits vor dem Landgericht Köln gegenüber. Dass das Kartellamt in diesem Fall auch auf externe Berater setzt, erklärt sich aus der ungewöhnlichen Höhe der Schadensersatzklage. 2010 schrieb die Behörde das Mandat in einem Pitch aus, in dem sich Hogan Lovells durchsetzte. 

Der Hengeler-Kartellrechtler Satzky hatte bereits 2007 den Prozess gegen das Fusionsverbot geführt. Für Aufsehen hatte das Verfahren Anfang März gesorgt, als der Vorsitzende Richter Kühnen „sprachliche Entgleisungen“ im Hengeler-Schriftsatz gerügt hatte.

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