2007 hatte die Kanzlei ein Gutachten für die BVG zu komplexen Finanztransaktionen mit JP Morgan angefertigt, unter anderem zum Erwerb sogenannter Collateralized Debt Obligations (CDO). Die Transaktion wurde für die BVG zu einem großen Verlustgeschäft, in der Folge verweigerten sie Zahlungen an JP Morgan. Die Bank klagte darauf vor dem High Court in London auf Zahlung von rund 155 Millionen Euro.
Die BVG antwortete mit einer Gegenklage und nahm dabei auch Clifford Chance als Drittbeklagte in Anspruch. Wesentlicher Streitpunkt war die Frage, ob ein belastbares Mandatsverhältnis zwischen den BVG und Clifford vorlag. Die Verkehrsbetriebe gingen davon aus und warfen der Kanzlei Täuschung vor. Clifford betonte hingegen, stets für JP Morgan gearbeitet zu haben. Die strittige Legal Opinion hätte sie an die BVG als Dritten gerichtet.
In dem seit Mitte Januar laufenden Prozess war bereits ein Dutzend Zeugen gehört worden. Darunter waren auch die Sachverständigen beider Seiten für die berufshaftungsrechtlichen Fragen, der von Clifford Chance benannte Kölner Prof. Dr. Hanns Prütting und der von der BVG benannte ehemalige BGH-Richter Hans Gerhard Ganter.
Über den Inhalt der am vergangenen Freitag getroffenen Vereinbarung haben alle Seiten Stillschweigen vereinbart.
Vertreter JP Morgan
Linklaters (London): Katheryn Ludlow
One Essex Court’s Laurence Rabinowitz QC
Fountain Court’s Richard Handyside QC
Vertreter BVG
Addleshaw Goddard (London): Michael Barnett
Noerr (München): Christine Volohonsky
Brick Court Chambers’ Tim Lord QC, Simon Salzedo QC, Simon Birt
Hans Gerhard Ganter (deutschrechtliche Aspekte)
Vertreter Clifford Chance Deutschland (als Drittbeklagte)
Clyde & Co (London): Richard Harrison.
Essex Court Chambers’ David Foxton QC, Stephen Houseman QC, Tom Ford
Markus Hartung (Strategische Beratung)
Prof. Dr. Hanns Prütting (deutschrechtliche Aspekte)