Motorola hatte gegen den deutschen Teil des europäischen Patents (EP 1 125 285) des Patentverwerters geklagt (Az. 6 Ni 13/16). Die Google-Tochter ist die letzte verbliebene Gegnerin, die sich gegen eine Lizenznahme wehrt.
Das Urteil ist der vorläufig letzte Akt in einem langwierigen Patentstreit, den SLC seit 2014 gegen die Mobilfunkindustrie führt. Dabei geht es um standardrelevante Patente (SEP) zur Sprachübertragung von Smartphones. Der Patentverwerter hatte ursprünglich die Deutsche Telekom und Vodafone verklagt. Beide Unternehmen hatten daraufhin mehreren Handyherstellern den Streit verkündet. Zwischenzeitlich waren zahlreiche Verletzungsklagen von SLC sowie Nichtigkeitsklagen der Mobilfunkunternehmen gegen die SLC-Patente anhängig. Inzwischen haben sich die meisten Unternehmen mit SLC verglichen, im Herbst 2017 nahm zuletzt Apple eine Lizenz.
Die nun entschiedene Nichtigkeitsklage war ursprünglich von HTC eingereicht worden. Motorola schloss sich der Klage erst später an und erhielt sie aufrecht, als HTC sich mit SLC einigte. Parallel ist ein Verletzungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe anhängig. Das Landgericht Mannheim hatte hier zuvor zugunsten von SLC entschieden. Motorola legte dagegen Berufung ein, eine Entscheidung steht noch aus.
Auch gegen die aktuelle Entscheidung des Bundespatentgerichts bleibt Motorola noch der Weg der Berufung zum Bundesgerichtshof.
Vertreter Saint Lawrence Communications
Bosch Jehle (München): Dr. Rudolf, Dr. Thomas Hell (beide Patentanwälte)
Wildanger Kehrwald Graf v. Schwerin & Partner (Düsseldorf): Eva Geschke, Jasper Meyer zu Riemsloh (beide Patentrecht)
Vertreter Motorola
Quinn Emanuel Urquart & Sullivan: Dr. Johannes Bukow (Federführung; Mannheim), Dr. Laura Böhme, Dr. Julia Seiler (beide München; alle Patentrecht)
Bundespatentgericht, 6. Senat (Nichtigkeitssenat)
Karin Friehe (Vorsitzende Richterin), Dr. Wolfgang Haupt (Berichterstatter), Hans-Detlef Schwarz, Thomas Arnoldi, Udo Matter (alle Beisitzer)
Hintergrund: Bosch Jehle und Wildanger vertreten SLC seit Beginn der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Mobilfunkunternehmen. Bosch Jehle berät regelmäßig Patentverwerter, etwa die zur Marathon-Gruppe gehörenden Verwerter TLI Communications und Medtec. Der ursprüngliche Kontakt zu SLCs US-Mutter Arcacia kam über eine Empfehlung von Broadcom, die in Anmeldeverfahren von den Patentanwälten betreut werden. Für die Düsseldorfer Prozesskanzlei Wildanger bedeutete das SLC-Mandat die erste große Mobilfunkauseinandersetzung auf Verwerterseite.
Auch Quinn Emanuel-Partner Bukow vertritt Motorola in dem Verfahrenskomplex von Anfang an. Die Prozesskanzlei gilt als sehr erfahren bei Streitigkeiten um Mobilfunktechnologien. Sie vertritt sehr umfangreich Google und auch Motorola. Seit Kurzem steht ein Team um Dr. Markus Grosch dem Chiphersteller Qualcomm bei einem Patentverletzungsstreit gegen Apple zur Seite.