Wettbewerbern der Deutschen Telekom ist ein Schaden wegen einer Preis-Kosten-Schere zwischen Vorleistungspreisen und Endkundenpreisen im Ortsnetz entstanden. Das hat heute das Landgericht Köln in einem Grundurteil entschieden. Geklagt hatten EWE Tel aus Oldenburg sowie Netcologne aus Köln. In Teilen wies das Gericht die Schadensersatzforderungen gegen die Telekom aber auch ab. Die konkrete Schadenshöhe wird nun in weiteren Verfahren geklärt (Az. 88 O 1/11 und 88 O 5/11).
Damit setzt sich die Reihe von Folgeklagen gegen die Deutsche Telekom fort. Die Kölner Richter hielten sich dabei an die Richtlinie, die der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil von 2010 vorgegeben hat (mehr...). Seitdem müssen sich marktbeherrschende Unternehmen wie die Deutsche Telekom in regulierten Industrien einer doppelten Wettbewerbskontrolle durch nationale Regulierungsbehörden und durch die EU-Kommission unterziehen. Die Telekom musste infolge des Urteils von 2010 ein Bußgeld in Höhe von 12,6 Millionen Euro zahlen, weil der Konzern seit 1998 den Wettbewerb um Telefonanschlüsse in Deutschland behindert haben soll.
Anschließend strengten diverse Telekom-Wettbewerber Schadensersatzklagen gegen das Dax-notierte Unternehmen an. Die Schadensersatzforderungen von acht Klägern, darunter seit 2011 auch EWE Tel und Netcologne, beliefen sich dabei auf insgesamt über 600 Millionen Euro nebst Zinsen. EWE Tel verlangte rund 82 Millionen Euro, der Kölner TK-Anbieter rund 73 Millionen Euro. In beiden Fällen sah es die Handelskammer als wahrscheinlich an, dass den Klägern ein Schaden entstanden sei. Zu dessen konkreter Höhe äußerte sich das Landgericht nicht, jedoch wies es die Forderungen wegen Verjährung teilweise ab. So kann EWE Tel maximal von einem Schadensersatz von 60 Millionen Euro nebst Zinsen ausgehen, auch Netcologne muss seine ursprünglichen Ansprüche auf rund 60 Millionen Euro herunterschrauben. Eine Berufung gegen das heutige Urteil ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf möglich.
Vertreter NetCologne/EWE Tel
Juconomy (Düsseldorf): Dr. Martin Geppert, Dr. Peter Schmitz (beide Telekommunikationsrecht)
Inhouse (Köln): Patrick Helmes (NetCologne; Leiter Recht und Regulierung)
Inhouse (Oldenburg): Matthias Büning (EWE Tel; Leiter Recht und Regulierung)
Vertreter Deutsche Telekom
WilmerHale (Berlin): Dr. Stefan Ohlhoff (Federführung); Associates: Dr. Martin Schmidt (beide Kartellrecht), Dr. Julia Schwalm (Dispute Resolution)
Inhouse (Bonn):Dr. Hilmar Leonhardt (Leiter Praxisgruppe Kartellrecht)
Landgericht Köln, 8. Kammer für Handelssachen
Bernd Paltzer (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: WilmerHale-Partner Ohlhoff vertrat die Deutsche Telekom bereits in dem Grundsatzverfahren vor dem EuGH. Die Kanzlei ist laufend für die Telekom tätig, unter anderem zeichnete sie für den kartellrechtlichen Part beim Kauf des Speicherplatzanbieters Strato verantwortlich (mehr…). Zudem unterhielt Wilmer beste Beziehungen zu dem mittlerweile ausgeschiedenen Telekom-Vorstand für Recht und Compliance, Manfred Balz. Die internationale Schiedspraxis von WilmerHale schließlich trug maßgeblich zur Lösung im Eigentümerstreit mit Vivendi um den polnischen Mobilfunkanbieter PTC bei (mehr…).
Die Düsseldorfer Kanzlei Juconomy berät Netcologne laufend, so etwa in Verfahren um Einspeisegebühren, die Sender an große Kabelgesellschaften entrichten müssen (mehr…) und in einer Konkurrentenklage wegen der umstrittenen Fusion von Liberty Global und dem Kabelanbieter Kabel Baden-Württemberg (mehr…). Neben Juconomy, die weitere Wettbewerber der Telekom vertritt, sind dem Vernehmen nach für HanseNet die Düsseldorfer Kanzlei BBORS sowie Raue für Vodafone tätig.
Nach dem aktuellen Konzernzwischenbericht der Deutschen Telekom hatten im Frühjahr 2012 zwei weitere Wettbewerber Klagen erhoben. Dabei handelt es sich um QSC sowie Dokom. Im Gegensatz dazu konnte sich die Telekom mit Vodafone im August 2012 in einem außergerichtlichen Vergleich einigen. Ursprünglich hatte alleine Vodafone vor dem LG Köln über 223 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. Die Klagen von Versatel und M-Net waren im November 2012 in vollem Umfang von dem Gericht abgewiesen worden.