Konkret ging es um eine Klage der Dietmar-Hopp-Stiftung und der DH Besitz Gesellschaft gegen die Insolvenzverwalter der US-Bank Lehman Brothers. Beide hatten ein Warentermingeschäft mit Stichtag 18. Dezember 2009 abgeschlossen, Lehman hatte im September 2008 Insolvenz angemeldet. Die Parteien stritten nun um die Frage, wie viel die Aktie zum Insolvenzzeitpunkt wert war und ob wechselseitig Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Der Vertrag zwischen den beiden war nach dem tragenden Dokument der Kreditwirtschaft gestrickt, dem Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Dieser sieht vor, dass im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners alle Verträge als beendet gelten und alle laufenden Geschäfte verrechnet werden (Netting). Die Stiftung nahm an, Lehman sei aufgrund des Aktienkurses kein Gewinn entgangen, deshalb bestehe auch kein Anspruch der Insolvenzverwalter darauf, die SAP-Aktien zu behalten. Die Insolvenzverwalter pochten darauf, dass die Bank einen Schaden in Millionenhöhe erlitten habe.
Die Stiftung hatte vor dem Landgericht Frankfurt mit einer negativen Feststellungsklage zunächst recht bekommen. Die Richter entschieden, Lehman habe keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund entgangener Aktiengewinne. Die Berufungsinstanz am Oberlandesgericht Frankfurt hob das Urteil jedoch wieder auf und gestattete eine Revision zum BGH, der wiederum die Stiftung bestätigte.
Der BGH entschied nicht nur über die aktuelle Schadensersatzklage, sondern stellte auch Klauseln der Rahmenverträge infrage, unter anderem das für die Kreditwirtschaft zentrale Netting. Durch das Netting verringern sich nicht nur Forderungen, sondern auch die Höhe der Summe, mit der die Geschäfte abgesichert sind. Laut BGH widerspricht diese Klausel Paragraf 104 der Insolvenzordnung. Da die Entscheidung weitreichende Folgen für die Kreditwirtschaft haben könnte, hat die BaFin vorsorglich eine Allgemeinverfügung verhängt. Somit bleiben die bisherigen Vereinbarungen bestehen und schützt die Banken vor unüberschaubaren Risiken, bis der Gesetzgeber neue Regelungen findet.
Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium haben bereits rasches Handeln angekündigt, falls das Urteil über den Einzelfall hinaus Auswirkungen haben sollte. Zunächst werden die Urteilsgründe abgewartet. Das Verfahren wurde an das OLG Frankfurt zurückverwiesen.
Vertreter Dietmar-Hopp-Stiftung/DH Besitz Gesellschaft
King & Wood Mallesons (Frankfurt): Francis Bellen (Dispute Resolution)
Beiten Burkhardt (Frankfurt): Dr. Christoph Schmitt (Bankrecht)
Dr. Matthias Siegmann (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Vertreter Insolvenzverwalter Lehman Brothers
Linklaters (Frankfurt): Klaus Saffenreuther (Federführung), James Gardner (London), Dr. Jörg Fried (Strukturierte Finanzierung; Berlin); Associate: Dr. Christian Schmitt (alle Dispute Resolution) – aus dem Markt bekannt
Krämer Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter (BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof Karlsruhe, IX. Zivilsenat
Prof. Dr. Godehard Kayser (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Beiten-Partner Schmitt und King & Wood-Partner Bellen haben das Mandat 2010 übernommen, als sie beide noch Equity-Partner bei der Frankfurter Kanzlei Haarmann waren. Auf Mandantenwunsch führten sie den Fall dann auch bei ihren folgenden Kanzleien fort: Bellen ging 2011 zur King & Wood-Vorgängerkanzlei SJ Berwin. Schmitt wechselte gleichzeitig zu Beiten.
Die Insolvenzverwalter der beteiligten britischen Lehman Bank, die Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers sind, vertrauten in den Instanzen auf ein Team um den erfahrenen Verfahrensspezialisten Saffenreuther von Linklaters.