Juve Plus OLG-Entscheidung

Urteil stärkt Arbeitgeber im Streit um Vergütung bei Erfindungen

Rechte und Pflichten, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus Erfindungen erwachsen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstehen, regelt in Deutschland das ‚Gesetz über Arbeitnehmererfindungen‘ (ArbnErfG). Zu den Vergütungsansprüchen von Arbeitnehmern hat das OLG Frankfurt nach zwischenzeitlicher Revision beim BGH nun ein wegweisendes Urteil gesprochen.

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Das Unternehmen Kettenbach stellt Dentalmaterialien her und stritt mit einem Arbeitnehmer über die Vergütung aus einer Erfindung.

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Das Urteil (Az. 6 U 172/20) beendet einen seit 2018 ausgetragenen Rechtsstreit, nach zwischenzeitlicher Vorlage vor dem Bundesgerichtshof. Es stärkt die Position der Arbeitgeberseite, denn diese kann sich auch nach Jahren noch von einer Vergütungsformel verabschieden, die weit über die Vorgaben des Gesetzes hinausgeht. Das mittelhessische Familienunternehmen Kettenbach, eine Spezialistin für chemische Dentalmaterialien, erhielt mit seiner Auffassung Recht, die eine „in erheblichem Maße unbillige Vergütungsvereinbarung“ als gegeben ansah, von der die Arbeitgeberin ab einem bestimmten Zeitpunkt Abstand genommen hatte.  

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