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Das Urteil (Az. 6 U 172/20) beendet einen seit 2018 ausgetragenen Rechtsstreit, nach zwischenzeitlicher Vorlage vor dem Bundesgerichtshof. Es stärkt die Position der Arbeitgeberseite, denn diese kann sich auch nach Jahren noch von einer Vergütungsformel verabschieden, die weit über die Vorgaben des Gesetzes hinausgeht. Das mittelhessische Familienunternehmen Kettenbach, eine Spezialistin für chemische Dentalmaterialien, erhielt mit seiner Auffassung Recht, die eine „in erheblichem Maße unbillige Vergütungsvereinbarung“ als gegeben ansah, von der die Arbeitgeberin ab einem bestimmten Zeitpunkt Abstand genommen hatte.