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Konkret hat der EuGH entschieden, dass Käufer von Kraftfahrzeugen deswegen Anspruch auf Schadensersatz haben können, weil die EU-Vorschriften zu Typengenehmigungen für Kraftfahrzeuge neben allgemeinen Rechtsgütern auch die Interessen des individuellen Käufers gegenüber dessen Hersteller schützten.