Verbraucherkanzlei zwingt Top-Einheiten in die Knie
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) senkt die Hürden für Schadensersatzklagen von Dieselkäufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter in einem Fall, in dem es um ein sogenanntes Thermofenster ging.
Konkret hat der EuGH entschieden, dass Käufer von Kraftfahrzeugen deswegen Anspruch auf Schadensersatz haben können, weil die EU-Vorschriften zu Typengenehmigungen für Kraftfahrzeuge neben allgemeinen Rechtsgütern auch die Interessen des individuellen Käufers gegenüber dessen Hersteller schützten.
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