Hendrik Holt war bei dem Scheinunternehmen als CEO aufgetreten. Auch der ehemalige Finanzdirektor der Holt-Gruppe muss sieben Jahre im Gefängnis verbüßen. Die Mutter, Schwester und den Bruder Holts verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zum Betrug zu Haftstrafen, die zwischen drei und gut dreieinhalb Jahren liegen.
Geschädigte sind die staatlichen Energiekonzerne CEZ (Tschechien), Enel (Italien) und SSE (Schottland). Sie hatten mit der Holt-Gruppe aus dem niedersächsischen Haselünne Projektverträge im Wert von insgesamt rund zehn Millionen Euro geschlossen. Zum Nachweis und zum Fortschritt der Projekte stellte das Unternehmen den Energiegesellschaften Dokumente wie gefälschte Flächennutzungsverträge, Unterstützungsschreiben von Gemeinden und Bestätigungen von Netzbetreibern zur Verfügung.
Dokumente teils dilettantisch gefälscht
Dem Gericht zufolge halfen die Familienmitglieder bei der Fälschung der Dokumente und stellten sie in Datenräumen zur Verfügung. Dabei hob das Gericht hervor, dass die Fälschungen zum Teil dilettantischer Art gewesen seien, sodass sie bei genauer Prüfung als solche erkennbar gewesen wären (Az. 2 KLs 1/21).
Laut Informationen des Handelsblatts hatte die Holt-Gruppe 2017 noch tatsächlich existierende Windkraftprojekte verkauft. Danach hätten Holt und sein Finanzdirektor den Plan entwickelt, als Frühphaseninvestoren „reine Fake-Projekte an den Markt zu bringen“. Den Energiekonzernen hätten sie teilweise identische Projekte verkauft. Den Stein zur Aufdeckung des Betrugs brachte 2018 eine Gemeindemitarbeiterin ins Rollen. Sie entdeckte ihre Unterschrift auf einem Dokument, das sie nie zuvor gesehen hatte und erstattete Anzeige. 2020 wurde Holt schließlich festgenommen. Genau wie die anderen Angeklagten gestand er seine Taten im Laufe des Prozesses. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vertreter Hendrik Holt
Pancic (Hamburg): Maximilian Pancic
Bürogemeinschaft Anwältinnenbüro (Bremen): Marco Lund
Vertreter Ex-Finanzdirektor Holt-Gruppe
Joester & Partner (Bremen): Temba Hoch, Jan Bütepage
Vertreter Mutter
Kanzlei für Strafrecht (Osnabrück): Joë Therond
Binder & Partner (Bielefeld): Franziska Janßen
Vertreter Schwester
Bürogemeinschaft Anwältinnenbüro (Bremen): Christine Vollmer
Lieb Rechtsanwälte (Nürnberg): Jörg Steinheimer
Vertreter Bruder
Klose Dr. Güler Diedrich Gieseking (Hamburg): Cornelius Diedrich
Meyer-Mews Lam Rotter (Bremen): Jan Lam
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Dr. Nils Leimbrock
Landgericht Osnabrück, 2. Strafkammer
Norbert Carstensen (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.
Hendrik Holt hatte im Vorverfahren noch auf Thomas Klein aus der Kanzlei für Strafrecht und Prof. Dr. Ulrich Ziegert von Bossi & Ziegert gesetzt. Dem Vernehmen nach zog er seine aktuellen Verteidiger, Pancic und Lund, noch vor Beginn des Hauptverfahrens wegen Unstimmigkeiten in der Verteidigung hinzu.
Willmer-Köster verwaltet die Kriminalinsolvenz
Zum Insolvenzverwalter der im Juni 2021 eröffneten Kriminalinsolvenz rund um die Holt-Gruppe wurde Dr. Malte Köster aus der Kanzlei Willmer-Köster bestellt, der den Fall gemeinsam mit Partner Dr. Hans-Joachim Berner bearbeitet. Da die Holt-Gruppe kein real existierendes Unternehmen war, verwalten sie die Privatinsolvenzen von Hendrik Holt, seiner Familie sowie des ehemaligen Finanzverwalters.
Zu ihren Aufgaben gehört, dass sie nach Vermögen im Ausland forschen. Einen Teil der Forderungen haben die Anwälte laut eigenen Angaben bereits auf Offshore-Konten ausfindig gemacht, nun muss das Geld nach Deutschland transferiert werden. Insgesamt haben Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 40 Millionen Euro geltend gemacht, deren Rechtmäßigkeit jedoch noch geprüft werden muss. Zuständig für die Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit der Kriminalinsolvenz sind die Amtsgerichte in Oldenburg, Osnabrück und Vechta.
Energiekonzerne setzten auf Großkanzleien
Laut JUVE-Informationen setzen die geschädigten Großgläubiger Enel, CEZ und SSE bei der Durchsetzung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren weiterhin auf die Kanzleien, die die Konzerne bei der Zusammenarbeit mit dem Fake-Unternehmen beraten hatten, bevor der Betrug 2020 öffentlich wurde.
So ist etwa öffentlich bekannt, dass ein Team von CMS Hasche Sigle um die Hamburger Transaktionsanwälte Dr. Holger Kraft und Matthias Sethmann den schottischen Energiekonzern SSE Renewables 2019 bei der Early-Stage-Akquisition eines Wind-Portfolios von der Holt-Gruppe beriet. Unter Federführung des Frankfurter Corporate-Partners Christian Tappeiner war Weil Gotshal & Manges ebenfalls 2019 für CEZ tätig und beriet sie bei einem Joint Venture zur Realisierung von Onshore-Windparks. Den tschechischen Konzern und die Kanzlei verbindet eine langjährige Mandatsbeziehung. Enel setzte bei Projekten mit der Holt-Gruppe laut Marktinformationen auf ein Linklaters-Team um den Berliner Corporate-Partner Thomas Schulz.
Vorwürfe gegenüber Beratern
Die Holt-Gruppe selbst arbeitete etwa ein Jahr lang bei mehreren Projekten mit dem Kölner Energierechtler Thoralf Herbold und dem Gesellschaftsrechtler Michael Winkelhog von Görg zusammen. Laut Medienberichten warfen die Verteidiger den Kanzleien in dem Strafverfahren vor, sie hätten die teils dilettantischen Täuschungen erkennen können, wenn sie diese gewissenhaft geprüft hätten.
Görg teilte gegenüber JUVE mit, die Kanzlei sei bei den Deals nie mit einer Vendor Due Diligence beauftragt worden. Die Holt-Gruppe habe vorgegeben, ein eigenes Team dafür zu haben. Auch auf den Datenraum und somit auf die gefälschten Dokumente hätten die Anwälte keinen Zugriff gehabt, was nicht unüblich sei. Görg sei auch nicht mit der rechtlichen Seite der Projektentwicklung beauftragt gewesen, sondern lediglich mit der Aufsetzung des gesellschaftsrechtlichen Vertragskonzeptes. Für die Prüfung, ob die vertraglich vereinbarten Meilensteine erreicht wurden, sei die Kanzlei nicht zuständig gewesen, das liege beim Käufer. Der Finanzdirektor der Holt-Gruppe, mit dem sie in erster Linie zusammengearbeitet hätten, sei stets glaubwürdig aufgetreten und habe bei den Vertragsverhandlungen um jede noch so kleine Klausel gerungen.
Die auf Investorenseite beteiligten Kanzleien wollten sich gegenüber JUVE nicht offiziell äußern. Eine Kanzlei sagte jedoch, dass Konzerne aus Kostengründen häufig nur eine abgespeckte, weniger aufwendige und tiefgründige Version der Due Diligence verlangen. Besonders im Rahmen kompetitiver Bieterprozesse sei außerdem oftmals keine Zeit, alle Dokumente eingehend zu prüfen. Darüber hinaus seien Unternehmen in der Regel gegen Betrug versichert. Wichtig sei, Verträge zu verhandeln, die die Beteiligten vor Risiken schützen.
Lehren für die Zukunft
Bleibt die Frage, wie sich ein Betrug wie dieser in Zukunft verhindern lässt. „Kanzleien prüfen im Rahmen der Due Diligence nicht, ob Unterschriften echt sind. Das steht in jedem Disclaimer. Dafür würde auch niemand bezahlen“, sagte ein Beteiligter gegenüber JUVE. Eine Möglichkeit, um nachzuvollziehen, ob Dokumente echt sind, könnten stichpunktartige Proben sein. Im Rahmen von Bieterprozessen gestaltet sich das jedoch häufig schwierig, weil die Kanzleien Geheimhaltungsverträge unterschreiben, die den Austausch mit Dritten verbieten.
Der Andrang auf Windenergieprojekte ist zudem ungebrochen groß. Dabei steigen Investoren oftmals – wie auch im Falle der Holt-Holding – sehr frühzeitig ein, wenn vor Ort noch kein Baufortschritt zu erkennen ist. Durch die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine bleiben Investitionen in Erneuerbare Energien attraktiv, da Deutschland den Ausbau nun noch schneller vorantreibt. In diesem dynamischen Marktumfeld bleibt für Investoren ein Restrisiko.