Juve Plus Amt stellt Verfahren ein

Zahlreiche Kanzleien bewahren Kabel-Großhändler vor Kartellbußen

Umfangreich hat das Kartellamt jahrelang gegen 20 Kabel-Großhändler ermittelt. Nun werden die Verfahren allesamt eingestellt. Gleiss Lutz und Taylor Wessing vertreten beide jeweils drei Mandanten in dem Komplex. Das Parallelverfahren des Amtes gegen Kabelhersteller wird wohl nicht ohne Bußgelder enden.

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Die Behörde begründet die Einstellung der Verfahren gegenüber den Unternehmen mit „Ermessensgründen“. Das lässt bewusst offen, ob es denn nun eigentlich einen Kartellverstoß gegeben hat. Viele Beklagtenvertreter sind zwar froh, dass das Verfahren für ihre Mandanten einen glimpflichen Ausgang nimmt – betonen aber mit selbst für Kartellverteidiger seltener Einmütigkeit, dass das Amt sich jahrelang sehr aufwendig an einem haltlosen Vorwurf abgearbeitet hat.

Ermittlungen gegen Hersteller laufen weiter

Ende 2022 hatte die Behörde eine Vielzahl von Elektrogroßhändlern wegen des Verdachts von Preisabsprachen beim Vertrieb von Kabeln durchsucht. Bereits im Januar 2022 hatte das Kartellamt mehrere Unternehmensstandorte von Kabelherstellern durchsucht, darunter auch Standorte des Autozulieferers Leoni. Der Verdacht: Kabelhersteller sollen die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben. In der Einstellungsverfügung gegen die Großhändler wird ausdrücklich betont, dass die Ermittlungen gegen die Hersteller fortgesetzt werden.

Auch in den Jahren 2023 und 2024 gab es Razzien bei Herstellern. Das Kartellamt hatte bei seiner Bestätigung der Durchsuchungen keine Namen von Unternehmen genannt, sondern nur von Verdachtsmomenten bei Herstellern sowie weiteren Unternehmen beziehungsweise Unternehmensvereinigungen gesprochen. Die Ermittlungen betreffen die Kalkulation von Metallzuschlägen, die in der Kabelbranche üblich sind.

Akte mit mehr als 20.000 Seiten

Die Kabelhändler haben die von den Herstellern einheitlich und transparent erhobenen Zuschläge an ihre Kunden weitergereicht, ohne dass sie sich dafür hätten absprechen müssen, argumentieren die Großhändler-Vertreter. Kurzum: Es gibt keinen Kartellfall, und man hätte sich den Aufwand dieses Verfahrens sparen können. „Eine Akte mit über 20.000 Seiten, durch die sich mehr als 20 Kanzleien durcharbeiten, mehrere großangelegte Investigations, alles für nichts“, so fasst es ein Beteiligter zusammen. Das Amt äußerte sich auf JUVE-Anfrage nicht zu dem Verfahren.

Bei der Internationalen Kartellkonferenz, die das Kartellamt vorige Woche in Berlin ausgerichtet hat, sollen Amtsvertreter signalisiert haben, dass das Verfahren gegen die Kabelhersteller noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll – und zwar mit beträchtlichen Bußgeldern.

Vor Gericht geht mancher Streit mit dem Amt weiter

Auch die Großhändler können das Verfahren nicht in jedem Fall abhaken. Viele Händler und Hersteller haben beim Amtsgericht Bonn gegen die Durchsuchungen des Amtes geklagt. In einem viel beachteten Fall sogar mit Erfolg: Der französische Kabelhersteller Nexans erreichte, dass das AG Bonn die Durchsuchungsanordnungen gegen Nexans aufhob und die Herausgabe sämtlicher sichergestellter Unterlagen und Dateien anordnete. Das Urteil hatte in der nächsten Instanz allerdings keinen Bestand, und auch zahlreiche andere Rechtsbeschwerden von Händlern und Herstellern drangen nicht durch.

Nicht alle dieser Verfahren sind schon abgeschlossen, selbst wenn das zugrunde liegende Kartellverfahren nun eingestellt ist. Der Großhändler Klaus Faber AG streitet sich mittlerweile vor dem Landgericht Bonn mit dem Kartellamt. Er wehrt sich dagegen, dass das Amt im Großhändlerverfahren Unterlagen des Unternehmens beschlagnahmt hat und diese offenbar für das Herstellerverfahren nutzen will (Az. 62 Qs 33/25).

Das Kartellverfahren gegen Klaus Faber war bereits im vergangenen Jahr eingestellt worden. Einige Unternehmen, die wie Klaus Faber nicht Mitglied im Elektrogroßhandelsverband sind, ließ das Kartellamt sogar bereits im Jahr 2024 vom Haken, darunter Hunstock Kabel und Helu Kabel. Der große Schwung der Verfahrenseinstellungen gegen Großhändler spielt sich allerdings in diesen Tagen ab.

Die Vertreter im Überblick

Stephan Nagel

Vertreter Bundesverband des Elektrogroßhandels
Taylor Wessing (Düsseldorf): Stephan Nagel; Associates: Mareen Coenen; Lara Nonnenmühlen (alle Kartellrecht)

Vertreter Würth Elektrogroßhandel (WEG)
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Patrick Grüner; Associates: Dr. Daniela Dirlewanger, Philipp Drixler (alle Kartellrecht)

Vertreter Uni Elektro Fachgroßhandel
Gleiss Lutz (Brüssel): Dr. Harald Weiß; Associates: Christian Weinmann, Dr. Christina Wolf, Alexandra Bruch, Jan Sachsenmaier (beide Stuttgart; alle Kartellrecht)

Vertreter Friedrich Streb
Taylor Wessing (Hamburg): Dr. Stefan Horn; Associate: Lena Rindsfus (beide Kartellrecht)

Anna Huttenlauch

Vertreter Oskar Böttcher
Blomstein (Berlin): Dr. Anna Huttenlauch, Dr. Max Klasse, Philipp Trube; Associates: Marie-Luise Heuer, Jasmin Sujung Mayerl (alle Kartellrecht)

Vertreter EFG Cordes & Graefe Brand
Rittershaus (Mannheim): Dr. Anno Haberer (Kartellrecht)

Stefan Bretthauer

Vertreter Emil Löffelhardt
Heuking (Hamburg): Dr. Stefan Bretthauer, Dr. Rainer Velte (Düsseldorf); Associate: Jia-Xi Liu (alle Kartellrecht)

Thomas Thiede

Vertreter EGU Elektro Großhandels Union Rhein Ruhr
Spieker & Jaeger (Dortmund): Prof. Dr. Thomas Thiede (Federführung), Dr. Achim Herbertz (beide Kartellrecht)

Vertreter Rexel Germany
Luther (München): Dr. Sebastian Janka (Kartellrecht), André Große Vorholt (Wirtschaftsstrafrecht); Associates: Alexandra Riester, Sabrina Aurnhammer (alle Kartellrecht)
Pohlmann & Company (München): Dr. Martin Schorn, Dr. Andreas Pohlmann; Associate: Henrikje Buroh (alle Compliance)

Vertreter Sonepar Deutschland
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Dr. Thorsten Mäger; Associates: Mats Kremer (beide Kartellrecht)

Christoph Peter

Vertreter Klaus Faber
Schulte (Frankfurt): Dr. Christoph Peter; Associate: Eva Reinecke (beide Kartellrecht)

Vertreter Hermann Albert Bumke
Baker McKenzie (Düsseldorf): Dr. Nicolas Kredel, Jan Kresken; Associate: Pia König (alle Kartellrecht)

Florian Schmidt-Volkmar

Vertreter Hunstock Kabel
Oppenländer (Stuttgart): Dr. Florian Schmidt-Volkmar (Kartellrecht)
Gruska-Theus & Weber (Göttingen): Ronald Gruska-Theus

Vertreter Helu Kabel
Deloitte Legal (Hamburg): Felix Skala, Katharina Zickermann (beide Kartellrecht)

Maxim Kleine

Vertreter Kalog
Görg (Hamburg): Dr. Maxim Kleine (Kartellrecht)

Vertreter Fegime Deutschland Marktgemeinschaft im Elektrohandel
Taylor Wessing (Hamburg): Dr. Marco Hartman-Rüppel (Hamburg); Associate: Niklas Melzer (beide Kartellrecht)

Vertreter Fega & Schmitt Elektrogroßhandel
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Matthias Karl; Associates: Dr. Lukas Aberle, Tim Seiter (alle Kartellrecht)

Martin Beutelmann

Vertreter Deha
Menold Bezler (Stuttgart): Dr. Martin Beutelmann; Associate: Christoph Köberle (beide Kartellrecht)

Vertreter Norbert Kordes Kabel- u. Leitungen
Göhmann (Hannover): Ralf Stötzel (Kartellrecht)

Bundeskartellamt, 12. Beschlussabteilung
Michael Teschner (Vorsitzender), Michael Jungk (Berichterstatter)

Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt.

Matthias Karl

Auffällig ist, dass Taylor Wessing und Gleiss mit unterschiedlichen Teams mehrere Unternehmen vertreten haben. Im Falle von Gleiss ist es so, dass die drei Unternehmen alle zum selben Konzern gehören: dem Schrauben-Giganten Würth. Der Stuttgarter Partner Matthias Karl leitete das Gesamtteam, während die Counsel Grüner und Weiß die Verfahren operativ maßgeblich steuerten.

Gleiss spielt als Vertreterin von Leoni auch in dem noch laufenden Kartellverfahren gegen Kabelhersteller eine wichtige Rolle. Dort ist ein Team um die Partner Dr. Christian Steinle (Stuttgart) und Dr. Christian von Köckritz (Brüssel) im Einsatz.

Verfahren wandert von BRP Renaud zu Menold Bezler

Da das Großhändlerverfahren mehrere Jahre lief, haben in einigen Kanzleien die Besetzungen gewechselt – im Fall Deha kam sogar eine neue Kanzlei ins Spiel, als Martin Beutelmann im vergangenen September von BRP Renaud und Partner zu Menold Bezler wechselte und seine Mandantin ihm folgte.

Christian Weinmann, der als Gleiss-Associate an dem Fall mitarbeitete, ist seit Juni 2025 Case Handler bei der EU-Wettbewerbskommission. Im Hengeler-Team für Sonepar war anfangs noch Prof. Dr. Christoph Stadler eingebunden, der Ende 2023 in den Ruhestand wechselte. Niklas Melzer, der im Taylor Wessing-Team für Fegime an der Seite des Partners Marco Hartman-Rüppel tätig war, ist seit Ende vergangenen Jahres Inhouse-Jurist bei Tom Tailor.

Nexans wird im Verfahren gegen Kabelhersteller von White & Case vertreten. Das erfolgreiche Urteil des AG Bonn gegen die Durchsuchung wurde unter der Federführung von Dr. Tilman Kuhn erstritten, der vor einem Jahr zu Latham & Watkins wechselte. Nexans blieb bei White & Case. Die Federführung in dem Verfahren liegt heute bei Thilo Wienke.

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