Crossmedial

Der kleine große Unterschied: Weibliche Syndizi sind sparsamer und verdienen weniger

Autor/en
  • JUVE

Weibliche Inhousejuristen geben weniger Geld aus als ihre männlichen Kollegen. Das hat eine Studie des britischen Marktforschungsinstituts Acritas ergeben. Demnach unterscheiden sich je nach Geschlecht der Führungsperson nicht nur die Ausgaben der Rechtsabteilung. Vielmehr werden auch andere Prioritäten bei der Mandatierung gesetzt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Für seinen jüngsten Diversity Report befragte Acritas weltweit rund 1.800 erfahrene Inhousejuristen. Das Ergebnis: Männliche Legal Counsel verdienen nicht nur mehr, sondern planen auch, mehr auszugeben als ihre weibliche Kollegen. Während also die Männer erwarten, dass das gesamte Budget ihrer Abteilung im kommenden Jahr um zwölf Prozent steigen muss, sehen die Frauen keinen Anlass für eine Erhöhung ihrer Ausgaben.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den internationalen Ausgaben: Zwar gehen die weiblichen Inhousejuristen hier von einer Steigerung ihres Budgets um 14 Prozent aus, ihre männlichen Kollegen wollen aber sogar 22 Prozent mehr ausgeben.

Unterschiede ergeben sich zwischen den Geschlechtern laut Studie auch bei der Prioritätensetzung im Mandatierungsprozess. So legen Frauen Wert darauf, dass ihre Anwälte effizient arbeiten, schnell antworten, eine gewisse Nähe zum Mandanten haben und auch verstehen, welche Punkte für das Unternehmen wirklich wichtig sind. Männer achten bei der Mandatierung von Kanzleien hingegen vor allem auf Ergebnisse, Reputation, Kontakte, Know-how sowie die nationale und lokale Abdeckung ihrer Berater. Die beiden obersten Prioritäten setzen jedoch beide Geschlechter gleich, am wichtigsten sind sowohl Frauen als auch Männern bei der Auswahl ihrer Kanzleien Qualität und Expertenwissen.

Größte Gehaltslücke in Kanada

So wie die Entscheidungen und Einstellungen der weiblichen und männlichen Inhousejuristen auseinander laufen, so tun es auch ihre Gehälter. In der Studie ist von einer wachsenden Gehaltslücke die Rede. Demnach werden Frauen deutlich schlechter bezahlt als Männer in der gleichen Position. Die größte Gehaltslücke gibt es laut Acritas in Kanada, wo weibliche General Counsel 31 Prozent weniger verdienen als männliche General Counsel in vergleichbaren Unternehmen. In den USA beträgt die Lücke 18 Prozent.

Die Studie ergab, dass die Gehaltslücke bei Frauen zwischen 40 und 50 Jahren am größten ist: Sie verdienen 38 Prozent weniger als Männer gleichen Alters, in einer vergleichbaren Position und in einem vergleichbaren Unternehemen.

Der Diversity Report kam darüber hinaus zu einem weiteren interessanten Ergebnis: Kanzleien können von Diversity profitieren. Demnach gaben befragte Inhousejuristen an, dass Kanzleien mit diversen Teams bessere Ergebnisse liefern als weniger diverse. Deshalb kommt die Studie zu dem Schluss, dass diverse Kanzleien häufiger beauftragt werden und damit mehr Umsatz generieren können als weniger diverse Kanzleien.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema