Haller war zuletzt als Senior Legal Director für die Rechtsabteilungen in Nord- und Mitteleuropa sowie für EU Legal Affairs zuständig. Er kündigte an, eine längere Auszeit zu nehmen, bevor er sich einer neuen beruflichen Aufgabe widmet.
Seine Stelle bei Google wird nicht nachbesetzt. Die Entscheidung, die Management-Ebene für die Regionen Nordics und Central Europe entfallen zu lassen, fiel nach Hallers Entschluss, Google zu verlassen. Für die DACH-Region ergeben sich darüber hinaus keine Veränderungen: Dennis Kaben bleibt Teamleiter für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er berichtet nun direkt an María González, die EMEA-Verantwortliche. Zu seinem DACH-Rechtsteam gehören derzeit 15 Juristinnen und Juristen einschließlich Referendare.
Kaben ist seit 2006 bei Google tätig und arbeitet damit seit rund 20 Jahren für den Konzern. Seit 2018 verantwortete er zunächst die deutsche Rechtsabteilung, seit 2022 leitet er das DACH-Team. Zuvor war er von 2001 bis 2006 als Associate bei CMS Hasche Sigle tätig, mit Schwerpunkten im Marken- und Wettbewerbsrecht.
Aufbau der Rechtsabteilung
Hallers Verbindung zu Google begann schon 2004 mit einer Abordnung von Taylor Wessing, wo er zuvor seit 2002 als Anwalt tätig war. 2005 wechselte er als erster Anwalt außerhalb der USA und Großbritanniens fest zu Google.
In den folgenden zwei Jahrzehnten baute Haller zunächst die Google-Rechtsabteilung in Deutschland und später in weiteren Ländern auf, parallel betreute er über 100 Referendare und Trainees. In seiner Zeit bei Google wuchs der Konzern von rund 3.000 auf über 180.000 Mitarbeitende. Zuletzt führte Haller ein Team von 30 bis 40 Juristinnen und Juristen in mehreren europäischen Ländern.
Seine Arbeit umfasste die Begleitung von Produkteinführungen in Europa – von Street View bis zu KI-Anwendungen wie Gemini – sowie die Integration übernommener Unternehmen wie des deutschen Gutscheinportals Daily Deal. Zudem war die Zeit von Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden und wegweisenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof geprägt, etwa zu Keyword-Werbung, dem Recht auf Vergessenwerden oder urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit YouTube und KI. Zur Einführung neuer gesetzlicher Vorgaben zählten unter anderem das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie große europäische Digitalregulierungen wie DSGVO, DSA, DMA und der AI Act.