Die sogenannten „AI Overviews“ als Suchergebnis rollt Google seit 2024 aus. Gegen die KI-generierte Zusammenfassung von Quellen gibt es zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit Wettbewerbsrecht, Urheber-/Leistungsschutz sowie Reichweitenentzug.
In dem nun entschiedenen Verfahren hatten zwei Verlage einer Verlagsgruppe gegen Google geklagt. Bei einer Suchanfrage hatte die „Übersicht mit KI“ unzutreffende Behauptungen über die Verlage angezeigt. Sie seien für Betrugsmaschen und unseriöse Geschäftspraktiken bekannt, hieß es dort. Auf eine Abmahnung reagierte Google nicht, woraufhin die Verlage eine einstweilige Verfügung beantragten.
Google muss sich KI-Aussagen zurechnen lassen
Das Landgericht München I gab den Verlagen mit Urteil vom 28. Mai recht (Az. 26 O 869/26). Es stellte fest, dass Google für die Aussagen in der KI-Übersicht unmittelbar verantwortlich sei. Denn es handle sich um eigene Äußerungen des Konzerns, die dieser erstellt habe.
Durch die neue KI-Funktion würden nicht nur Suchergebnisse Dritter wiedergegeben, sondern die Ergebnisse der Suchanfrage in eigenen Worten und nach einer eigenen Gliederung zusammengefasst und ausgewertet präsentiert.
Damit erzeuge die KI eigenständige, über die einzelnen Suchergebnisse hinausgehende Aussagen, die sich Google als deren Anbieter zurechnen lassen müsse. Das Unternehmen könne sich hier nicht pauschal auf eine Privilegierung als Suchmaschinenanbieter berufen. Die mündliche Verhandlung hatte wenige Tage zuvor stattgefunden.
Auch die EU-Kommission ermittelt zu AI Overviews
Der Tenor des Entscheids entspricht auch den Forderungen des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). Dieser hatte Google-Formate wie „AI Overviews“ schon mehrfach kritisiert, da sie aus journalistischen Inhalten automatisierte Zusammenfassungen erstellt, ohne eine inhaltliche Prüfung vorzunehmen oder eine angemessene Vergütung an die Verlage auszuschütten.
Im Februar hatte der European Publisher Council, der Verband europäischer Verlage, daher auch eine formelle Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Er möchte damit eine laufende Untersuchung der EU-Kommission forcieren, die ermittelt, ob Google seine marktbeherrschende Stellung im Content-Geschäft missbraucht.
Gerade die zusammengefassten KI-Übersichten (AI Overview) und die KI-gestützte Suchfunktion KI-Modus (AI Mode), die inzwischen in mehr als 180 Ländern verfügbar ist, sind Teil des ersten großen EU-Kartellverfahrens zum Thema KI. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob Google Inhalte von Web-Publishern und YouTube-Creatorn für seine KI-gestützten Dienste verwendet, ohne dafür eine angemessene Vergütung zu zahlen oder den Rechteinhabern eine echte Möglichkeit zur Ablehnung einzuräumen. Die Kommission prüft, ob dieses Vorgehen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt, das den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt.
Durch die neu generierten Antworten entgehen den Verlagen wertvolle Klicks, Reichweite und letztlich Werbeeinnahmen. Nach Auffassung vieler Verbände verletzt Google damit auch Vorgaben des Digital Services Act (DSA), etwa zum Schutz von Medienvielfalt. Verstöße gegen den DSA können hoch sanktioniert werden, mit bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Vertreter Verlage
Lausen (München): Bernhard Buchner (Urheber- und Medienrecht)
Vertreter Google Ireland Limited
Taylor Wessing (Hamburg): Jörg Wimmers, Dr. Graziana Kastl-Riemann (beide TMT/Konfliktlösung)
Landgericht München, 26. Zivilkammer
Dr. Bernhard Zeller (Vorsitzender)
Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.
Die Münchner Kanzlei Lausen vertritt regelmäßig Urheber und Verlage. Sie hat – wie etwa auch Raue in Berlin – ein KI-fokussiertes Team gegründet, um Verhandlungen mit KI-Anbietern und Plattformbetreibern zu führen. Der hier federführende Partner Buchner berät im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
Taylor Wessing-Partner Wimmers steht Google schon viele Jahre zur Seite in unterschiedlichen Auseinandersetzungen. Dabei geht es auch regelmäßig um Haftungsfragen als Plattformbetreiberin.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) wird, wie auch der Medienverband der freien Presse (MVFP), von Geradin Partners in der Lobbyarbeit unterstützt. Die Sozietät hatte vor einem Jahr mit dem Medienexperten und früheren Hausfeld-Partner Prof. Dr. Thomas Höppner in Berlin ein Büro eröffnet.
In dem Ende 2025 eingeleiteten EU-Verfahren zu „AI Overviews“ vertritt Geradin Verwertungsgesellschaft Corint Media, hinter der zahlreiche Medienunternehmen wie Presseverlage und Rundfunkbetreiber stehen. Google wird in dem Verfahren von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton vertreten.