Seit einigen Monaten bekommen Google-Nutzer als ersten Suchtreffer eine KI-Antwort angezeigt. Die Urheber der Inhalte tauchen nicht auf und werden nicht vergütet. Die EU-Kommission prüft nun, ob das kartellrechtlich in Ordnung ist.
Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob der US-Technologiekonzern Inhalte von Web-Publishern und YouTube-Creatorn für seine KI-gestützten Dienste verwendet, ohne dafür eine angemessene Vergütung zu zahlen oder den Rechteinhabern eine echte Möglichkeit zur Ablehnung einzuräumen. Die Kommission prüft, ob dieses Vorgehen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt, das den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt.
Zwei zentrale Vorwürfe: KI-Suche und YouTube-Training
Laut der EU-Kommission richtet sich die Untersuchung auf zwei Bereiche. Zum einen geht es um die Funktionen „AI Overviews“ und „AI Mode“ in der Google-Suche. Bei AI Overviews handelt es sich um KI-generierte Zusammenfassungen, die oberhalb der organischen Suchergebnisse angezeigt werden. Der AI Mode funktioniert ähnlich wie ein Chatbot und beantwortet Nutzeranfragen in einem konversationellen Stil. Die Kommission will untersuchen, inwieweit Google für diese Dienste auf Inhalte von Web-Publishern zurückgreift, ohne diese angemessen zu vergüten.
Das Problem aus Sicht der Behörde: Viele Verlage sind auf Google Search angewiesen, um Nutzer auf ihre Seiten zu leiten. Wollen sie verhindern, dass Google ihre Inhalte für KI-Antworten verwendet, riskieren sie laut Kommission den Verlust ihrer Sichtbarkeit in der Suchmaschine.
Mögliche Wettbewerbsverzerrung im KI-Markt
Der zweite Untersuchungsgegenstand betrifft die Videoplattform YouTube. Laut EU-Kommission müssen Content-Creator, die Videos auf YouTube hochladen, Google die Erlaubnis erteilen, ihre Inhalte für verschiedene Zwecke zu nutzen – einschließlich des Trainings generativer KI-Modelle. Eine Vergütung dafür erhalten die Creator nicht. Gleichzeitig verbieten die YouTube-Richtlinien konkurrierenden KI-Entwicklern, YouTube-Inhalte für das Training eigener Modelle zu verwenden.
Die Kommission sieht in diesem Vorgehen eine potenzielle Verzerrung des Wettbewerbs. Nach Ansicht der Beschwerdeführer hat außer Google kein anderer Anbieter generativer KI die Marktmacht, Content-Ersteller dazu zu zwingen, ihre Inhalte kostenlos für KI-Dienste bereitzustellen – unter Androhung, online unsichtbar zu werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, würde dies einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen, der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet.
Es geht ums Ganze
Die Untersuchung gilt als das erste bedeutende Kartellverfahren im Bereich der generativen KI und berührt grundlegende Fragen zu Medienvielfalt und fairen Wettbewerbsbedingungen im digitalen Raum. EU-Vizepräsidentin Teresa Ribera erklärte laut der Kommissionsmitteilung: „Eine freie und demokratische Gesellschaft hängt von vielfältigen Medien, offenem Zugang zu Informationen und einer lebendigen Kreativlandschaft ab.“ KI bringe bemerkenswerte Innovationen, doch dieser Fortschritt dürfe nicht auf Kosten der Prinzipien gehen, die im Herzen der europäischen Gesellschaften stünden.
Das Verfahren reiht sich in eine Serie von Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google ein. In der Vergangenheit verhängte Brüssel bereits Bußgelder von 2,42 Milliarden Euro im Fall Google Shopping, 4,34 Milliarden Euro im Android-Verfahren sowie zuletzt 2,95 Milliarden Euro im AdTech-Fall.
Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Google gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen hat, drohen dem Konzern erneut hohe Geldbußen.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Google
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton: Thomas Graf (Brüssel), Henry Mostyn; Associate: Bianca Buzatu (beide London; alle Kartellrecht)
Vertreter Corint Media
Geradin Partners (Berlin): Prof. Dr. Thomas Höppner, Philipp Westerhoff; Associate: Steffen Uphues
Inhouse (Berlin): Christine Jury-Fischer, Fabrice Witzke, Jan-Nicolaus Ullrich
European Publishers Council (complainant)
Geradin Partners: Damien Geradin, Stijn Huijts (beide Brüssel), Konstantina Bania (London; alle Kartellrecht)
Inhouse (Brüssel): Angela Mills Wade
Foxglove
Preiskel & Co (London): Tim Cowen; Paralegal: Abdea Coomarasamy
Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb (Brüssel): Brice Allibert (Head of Unit)
Hintergrund: Das KI-Verfahren ist personell in Teilen eine Neuauflage früherer großer Google-Verfahren: Cleary-Partner Graf gehörte bereits im Google-Shopping-Verfahren zum Team, das 2017 mit einem hohen Bußgeld abgeschlossen wurde und sich vor den europäischen Gerichten fortsetzte. Auf Beschwerdeführerseite war damals auch Thomas Höppner dabei, damals noch als Hausfeld-Partner unter anderem für den Bundesverband deutscher Zeitungsverleger. Höppner war mit einem Team diesen September zu der internationalen Kartellrechtsboutique Geradin gewechselt, für die er in Berlin ein Büro eröffnete.
Cleary vertritt Google sowohl in Brüsseler Kartellverfahren als auch vor dem Kartellamt. In den Verfahren nach Paragraf 19a GWB, in denen es um die sogenannte marktübergreifende Bedeutung von Google geht, ist neben den deutschen Partnern Dr. Wolfgang Deselaers und Dr. Romina Polley auch Graf aus Brüssel beteiligt. Weitere Kartellverfahren in Deutschland führt Hengeler Mueller für Google.
Cleary gegen Geradin in Brüssel und Berlin
Zuletzt standen sich Cleary als Google-Vertreterin und Geradin auch vor dem Landgericht Berlin gegenüber: Die Kammer sprach den Geradin-Mandanten Idealo und Producto mehr als eine halbe Milliarde Euro Kartellschadensersatz zu – der Streit geht auf das Google-Shopping-Verfahren zurück.
Das aktuelle Verfahren hat einen Vorläufer: Bereits Anfang 2024 leitete die EU auf Basis des Digital Markets Act (DMA) ein Verfahren gegen Google wegen Selbstbegünstigung bei der Suche ein. Schon damals ging es um hervorgehobene Boxen oberhalb der organischen Suchtreffer, aber eben noch nicht um KI-Inhalte.
Bei der EU-Kommission hat Brice Allibert die Federführung. Er verfügt über reichlich Erfahrung mit Google: Er führte bereits die Verfahren Google Shopping, Android und AdTech.