Juve Plus Kartellschadensersatz

Oppenländer und Geradin erstreiten eine halbe Milliarde Euro von Google

Google soll den Preisvergleichsdiensten Idealo und Producto 572 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Das hat das LG Berlin entschieden. Es ist die höchste Summe, die in Deutschland jemals ein Gericht an Kartellschadensersatz zugesprochen hat. Für Google war es nicht die einzige schlechte Nachricht in dieser Woche.

Teilen Sie unseren Beitrag

Google muss der deutschen Preisvergleichsplattform Idealo wegen Kartellverstößen rund 465 Millionen Euro Schadensersatz inklusive Zinsen zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az. 16 O 195/19 Kart 2). Laut dem Gericht missbrauchte der US-Konzern seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine über Jahre hinweg und bevorzugte eigene Angebote gegenüber dem zum Medienkonzern Axel Springer gehörenden Portal.

Ulrich Klumpp

Die nun zugesprochene Summe bleibt allerdings weit hinter Idealos ursprünglicher Forderung zurück. Das Unternehmen hatte 3,5 Milliarden Euro Schadensersatz inklusive Zinsen für den Zeitraum von 2008 bis Ende 2023 verlangt. Für die Jahre 2024 und 2025 könnte Idealo weitere Schadensersatzforderungen geltend machen.

Obwohl 465 Millionen Euro die höchste Summe an Kartellschadensersatz ist, die jemals ein Unternehmen in Deutschland vor Gericht erstreiten konnte, hat angesichts der noch höheren Ausgangsforderung formal Google den Rechtsstreit gewonnen. Ein großer Erfolg in der Sache ist für die Kläger aber, dass das LG Berlin sagt: Der Marktmachtmissbrauch durch Google wurde auch nach 2017 fortgesetzt, als die EU-Kommission bereits ein hohes Bußgeld im Fall ‚Google Shopping‘ verhängt hatte. Das ist auch eine Watschen der Berliner Richter für die Kommission, denn die war dafür zuständig zu prüfen, ob Google den Missbrauch abstellt – und hatte anders als das LG Berlin offenbar nichts zu beanstanden.

Vorwurf: Marktmachtmissbrauch

Idealo sieht die Schadensersatzklage als wichtigen Schritt bei der Durchsetzung europäischen Wettbewerbsrechts. Das Berliner Landgericht sprach in einem ähnlich gelagerten Fall auch Producto (Testberichte.de) Schadensersatz zu – hier beläuft sich die Gesamtsumme auf gut 107 Millionen Euro. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Kammergericht Berlin bleibt möglich.

Der Kern der Vorwürfe: Google soll seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen systematisch bevorzugt und gleichzeitig konkurrierende Angebote benachteiligt haben. Die Klagen stützten sich dabei unter anderem auf die bereits 2017 von der EU-Kommission verhängte hohe Kartellstrafe im Verfahren ‚Google Shopping‘.

Es gibt in Deutschland noch zwei weitere große Klagen gegen Google im Zusammenhang mit dieser Kommissionsentscheidung. Vor dem LG Hamburg klagen die Anbieter Preisvergleich.de und Stylight/Grizzly auf zusammen mehr als 750 Millionen Euro.

Neues EU-Verfahren gegen Google

Parallel zu den deutschen Verfahren befindet sich Google auch wegen seines Werbegeschäfts in einem Rechtsstreit mit der EU. Die EU-Kommission verhängte im September eine Strafe in Höhe von fast 3 Milliarden Euro, weil das Reklamegeschäft des Konzerns gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoße. Die Behörde forderte Google zudem auf, sein Geschäftsmodell grundlegend zu ändern, und drohte mit einer Zerschlagung.

Zusätzlich hat die Kommission diese Woche ein weiteres Verfahren gegen Google eingeleitet. Der Vorwurf: Der Konzern benachteiligt möglicherweise Nachrichtenseiten und Verlage in seinen Suchergebnissen. Im Fokus steht Googles ‚Site Reputation Abuse Policy‘, die Webseiten mit kommerziellen Inhalten von Dritten niedriger einstuft. Die Kommission will prüfen, ob Google damit gegen das EU-Digitalrecht verstößt, das faire Zugangsbedingungen für Verlage vorschreibt. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar 20 Prozent. Google bezeichnet die Ermittlungen als „fehlgeleitet“ und verteidigt seine Richtlinien als notwendig für eine verlässliche Suche. Die Untersuchung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Die Vertreter im Überblick

Thomas Höppner

Vertreter Idealo
Oppenländer (Stuttgart): Dr. Ulrich Klumpp (Kartellrecht), Dr. Matthias Lorenz (Litigation); Associates: Annika Witte Paz, Dr. Natalie Seitz (beide Kartellrecht)
Geradin Partners (Berlin): Prof. Dr. Thomas Höppner, Johannes Wick, Philipp Westerhoff (alle Kartellrecht)
Inhouse Recht: Dr. Sabrina Frank (General Counsel Idealo), Dr. Ansgar Schönborn (Head of M&A Legal, Corporate and Antitrust; Axel Springer)
E.CA Economics (Wettbewerbsökonomie): Dr. Rainer Nitsche (Director), Dr. Michael Kaiser (Manager), Harm van Leeuwen (Associate Principal)

Niels Frank

Vertreter Producto
Geradin Partners (Berlin): Prof. Dr. Thomas Höppner, Philipp Westerhoff, Johannes Wick; Associate: Dr. Szymon Kohlhepp (alle Kartellrecht)
Solve Economics (Wettbewerbsökonomie): Niels Frank, Steffen Sirries (beide Federführung), Mitja Kleczka, Katarina Grummel, Mark LeQuement, Erion Shtjefanaku, Batuhan Öztürk

Wolfgang Deselaers

Vertreter Google (Idealo-Verfahren)
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Wolfgang Deselaers (Köln), Julian Sanner, Philipp Kirst; Associate: Salim Benayad (alle Kartellrecht)
RBB Economics (Wettbewerbsökonomie): Christian Ehmer (Partner), Steffen Wyngra (Associate Principal)

Carolin Marx

Vertreter Google (Producto-Verfahren)
Hogan Lovells (München): Carolin Marx, Dr. Christoph Wünschmann (beide Federführung), Dr. Lukas Rengier, Dominik Steghöfer (beide Berlin; alle Kartellrecht/Prozessführung)
Inhouse-Recht (Hamburg; beide Verfahren): Julia Wahrendorf (Head of Litigation Germany), Dennis Kaben (Legal Director)

Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt.

Das Idealo-Verfahren war die erste große deutsche Schadensersatzklage gegen Google nach der Kommissionsentscheidung von 2017. Die Springer-Tochter Idealo hatte ursprünglich Freshfields und Hausfeld gemeinsam mandatiert – eine extrem ungewöhnliche Kombination, die auch nicht lange hielt. Freshfields musste das Mandat niederlegen, nachdem die Übernahme von Cleary-Anwälten in den USA, die auch Google beraten, einen Konflikt verursacht hatte. Für Freshfields übernahm Oppenländer die Prozessführung. Das Team um Höppner, gestählt aus vielen Verfahren gegen Google, war zunächst unter Hausfeld-Flagge Co-Counsel. Als Höppner sich im Sommer der Kartellrechtskanzlei Geradin anschloss, kam das Mandat mit.

Ann-Christin Richter

Auf Beklagtenseite übernahm im Idealo-Verfahren Cleary die Vertretung von Google. Die Kanzlei vertritt den Konzern in mehreren Kartellverfahren. Das Hogan Lovells-Team um die Litigation-Parnerin Marx und Kartellrechtler Wünschmann kam etwas später in den Komplex, als in Deutschland und Europa weitere Klagen im Fall ‚Google Shopping‘ anhängig wurden. Hogan Lovells führt auch die beiden Verfahren am LG Hamburg, in denen es noch kein Urteil gibt. Die Kläger in diesen Verfahren wurden ursprünglich beide von Hausfeld vertreten. Nach Höppners Kanzleiwechsel wird Preisvergleich.de von Geradin vertreten, Stylight/Grizzly blieb bei Hausfeld. Dort führt Dr. Ann-Christin Richter das Verfahren.

Sabrina Frank

Bei Idealo hat Sabrina Frank das Verfahren von Anfang an begleitet, anfangs noch aus der Springer Rechtsabteilung heraus. Seit September ist sie General Counsel von Idealo.

Alle Parteien haben auch renommierte Wettbewerbsökonomen mandatiert. Solve Economics, die für Producto im Einsatz war, heißt erst seit ein paar Monaten so. Es handelt sich um die lange unter Lademann & Associates bekannte Hamburger Einheit.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema