Juve Plus Internationale Kartellkanzlei

Next Stop Berlin: Geradin eröffnet mit Teams von Osborne Clarke und Hausfeld

Die Kartellrechtsboutique Geradin Partners hat sich in den vergangenen Jahren von Brüssel aus in halb Europa ausgebreitet. Nun ist Deutschland an der Reihe: Mit zwei renommierten Partnern von Hausfeld und Osborne Clarke samt Team eröffnet Geradin zum September in Berlin und Köln.

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Geradin wurde 2015 in Brüssel von Damien Geradin gegründet, bis dahin Partner bei Covington & Burling und mit diversen Forschungs- und Lehraufträgen auch akademisch hochdekoriert. Die Kanzlei ist seitdem stark gewachsen: 2021 eröffnete Geradin ein Büro in London, gefolgt von Amsterdam, Paris und Helsinki im Jahr 2024. Mittlerweile beschäftigt die Kanzlei mehr als 30 Anwältinnen und Anwälte, darunter 13 Partner – und ab September 15: Dann stoßen Prof. Dr. Thomas Höppner von Hausfeld und Dr. Thomas Funke von Osborne Clarke dazu. Beide gehören seit Jahren zu den renommiertesten deutschen Kartellrechtlern.

Zum offiziellen Deutschland-Start soll das Geradin-Team etwa 10 Anwältinnen und Anwälte in Köln und Berlin umfassen. Nach aktuellem Stand gehören dazu die Hausfeld-Counsel Philipp Westerhoff und Johannes Wick aus Höppners Team sowie Ghazale Mandegarian-Fricke, die bis zum vergangenen Sommer Counsel in Funkes Team bei Osborne Clarke war und seitdem Inhouse-Juristin bei Mazda ist.

Umtriebiger Spezialist für Kartellschadensersatz

Thomas Funke

Funke ist Co-Leiter der europäischen Kartellrechtspraxis von Osborne Clarke. Der Kölner Partner steht vor allem für große Kartellschadensersatzprozesse auf Klägerseite, unter anderem an der Seite der Deutschen Bahn gegen das Lkw-Kartell. Auch im Bleichmittel– und Zuckerkartell hat Funke große Verfahren geführt, teils bis zum Europäischen Gerichtshof. In EU-Kartellverfahren ist Funke ebenfalls erfahren, so vertrat er etwa Rewe im Fall „Holiday Pricing“.

Wettbewerber beschreiben Funke als „erfahren, freundlich, umtriebig“. Die von ihm aufgebaute Kartellrechtspraxis, deren einziger Partner er lange war, umfasst nach seinem Wechsel noch einen Equity-Partner, einen Counsel und sechs Associates. Leiter der Praxis ist seit 2024 Dr. Sebastian Hack, der 2016 als Associate von Linklaters kam und 2019 zum Partner ernannt wurde. Osborne Clarke will die Kartellrechtspraxis in Deutschland und international deutlich ausbauen.

„Er verprügelt Google auf höchstem Niveau“

Thomas Höppner

Höppner gilt als einer der führenden Spezialisten für Wettbewerbsrecht und digitale Regulierung – niemand in Deutschland steht so sehr wie er für den Kampf gegen den Missbrauch von Marktmacht durch Techunternehmen wie Google und Apple. Für Kläger und Beschwerdeführer in den Fällen „Google Shopping“, „News Showcase„, Android, AdTech und Apple-ATT spielte Höppner eine zentrale Rolle. Ein Wettbewerber sagte anlässlich der finalen EuGH-Entscheidung im Fall Google Shopping: „Er macht seit zehn Jahren nichts anderes als Google zu verprügeln – und zwar auf höchstem Niveau!“

Höppner begann seine Anwaltskarriere 2009 bei Hogan Lovells und gehörte nach Zwischenstationen bei Olswang und Greenberg Traurig zu den ersten Hausfeld-Anwälten in Deutschland, als die Kanzlei 2016 in Berlin ihr erstes Büro eröffnete. Heute gehören zur deutschen Kartellrechtspraxis von Hausfeld – mit inzwischen weiteren Büros in Düsseldorf und Hamburg – drei Equity-Partner, vier Counsel und etwa ein Dutzend Associates. Höppner ist seit 2023 Equity-Partner und berät regelmäßig auch zu wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der EU-Regulierungsprojekte Digital Markets Act, AI Act, Data Act und des Media Freedom Act.

Erste paneuropäische Kartellrechtsboutique

Ein besonderer Fokus von Geradin Partners liegt auf der Regulierung digitaler Märkte. Die Kanzlei vertritt Mandanten aus der Technologiebranche, vor allem bei Verfahren gegen große digitale Plattformen wie Google, Apple und Amazon. Zudem berät die Kanzlei zur Umsetzung europäischer Vorgaben, insbesondere im Zusammenhang mit neuen digitalen Märkten.

Das Team, das Geradin in den vergangenen Jahren aufgebaut hat, umfasst mehrere renommierte Kartellrechtler, nicht nur aus Großkanzleien: Mehrere Partner haben Erfahrungen bei Wettbewerbsbehörden wie der EU-Kommission und der britischen CMA gesammelt. Trevor Soames, der zum Januar kam, war bis dahin Managing-Partner des Brüsseler Büros von Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan.

Dass in internationalen Marktmachtstreitigkeiten der Digitalökonomie aufseiten der großen kalifornischen Techkonzerne multinationale Kanzleien stehen, ist der Normalfall: Cleary Gottlieb Steen & Hamilton für Google, Freshfields, Latham & Watkins und Gleiss Lutz für Meta – hier werden Prozessstrategien europa- und weltweit abgestimmt. Auf Kläger- und Beschwerdeführerseite ist das Bild bisher wesentlich zersplitterter. Wenn man so will, ist Geradin der Versuch, für die Marktmacht der Techkonzerne auch im Beraterfeld ein international integriertes Gegengewicht zu bilden.

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