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Die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Einführung von Sammelklagen in Deutschland nehmen Gestalt an. Massenklagen, wie man sie aus den USA kennt, wird es aber auch mit den neuen Klagemöglichkeiten im kollektiven Rechtsschutz in Deutschland nicht geben. Der Vorschlag des Ministeriums lehnt sich stark an das bereits seit 2005 existierende Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) an.