Großer Wurf

Neues Sanierungsgesetz schließt Lücken im Insolvenzrecht

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Insolvenzrechts veröffentlicht. Zentraler Baustein dieses legislativen Pakets ist das ‚Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen‘. In 101 Paragrafen soll damit die EU-Richtlinie von 2019 umgesetzt werden, die von den Mitgliedsländern einen sogenannten präventiven Restrukturierungsrahmen fordert.

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Über die Tragweite dieses Restrukturierungsrahmens war zuvor heftig spekuliert worden. Es gab Stimmen, die nach Verabschiedung der EU-Richtlinie eine kleine Lösung durch eine punktuelle Erweiterung der Insolvenzordnung (InsO) gefordert hatten. Das BMJV geht einen anderen Weg und schafft ein eigenständiges Sanierungsrecht, das die Möglichkeiten der InsO deutlich erweitert – und zwar zeitlich nach vorne und mit mehr Handlungsoptionen.

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