Bis zu Dietrichs Amtsantritt zum Jahreswechsel wurde die Praxis von Dr. Ralf Thaeter (56) geleitet, der 2013 von Gleiss Lutz kam und für Herbert Smith deren erstes deutsches Büro eröffnete. Inzwischen ist die britisch-australische Kanzlei an den Standorten Frankfurt, Düsseldorf und Berlin vertreten. Die deutsche Praxis umfasst gut 60 Anwälte, davon 16 Partner.
Dietrich stieß 2014 zu Herbert Smith, zuvor war er Partner bei Taylor Wessing. Bei Clifford wird er der dritte deutsche Partner im Kartellrecht neben Dr. Joachim Schütze und Marc Besen. Wie diese steht Dietrich für ein breites Spektrum: Er hat Kartellverfahren geführt, etwa im Bierkartell, und verfügt über Erfahrung mit Kartellschadensersatzprozessen. Unter anderem gehörte er zu den Teams, die den Wälzlagerhersteller NFC und den Lkw-Bauer Iveco bei der Abwehr von Ansprüchen unterstützen. Ein wichtiger Mandant von Dietrich ist der Lebensmittelhändler Rewe, den er sowohl vor Gericht vertreten wie auch fusionskontrollrechtlich beraten hat.
Potenzial bei Kartellschadensersatz
Dietrichs neue Kollegen Schütze und Besen stehen, wie Clifford insgesamt, stärker als Dietrichs bisherige Kanzleien für internationale Fusionskontrollen bei großen Deals. So begleitete Clifford etwa chinesische Investoren beim milliardenschweren Kauf des deutschen Energiedienstleisters Ista oder zuletzt den Autovermieter Europcar bei mehreren Transaktionen. Die Kartellrechtler verbindet ein Schwerpunkt bei regulatorischen Themen, die aufgrund zunehmender Eingriffe durch staatliche Behörden an Bedeutung gewinnen.
Auch beim Thema Kartellschadensersatz ergeben sich für Dietrich Anknüpfungspunkte: Schütze und Besen vertreten eine Reihe beklagter Unternehmen, etwa Cargolux im Luftfrachtkartell. Anders als Herbert Smith verfügt Clifford in Deutschland auch über Litigation-Partner, die sehr erfahren sind bei Kartellschadensersatz – die Zusammenarbeit von Prozess- und Kartellrechtlern in diesen Fällen ist inzwischen zum Marktstandard geworden. Die Kartellrechtspraxis bei Clifford umfasst nach dem Neuzugang neben den drei Partnern zwei Counsel und sieben Associates. Bei Herbert Smith besteht die deutsche Kartellrechtspraxis fortan aus einem Counsel und vier Associates.