Insolvenzrecht

Neue Regeln im Risikogebiet

Da hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen schönen Wirkungstreffer gelandet: Der Referentenentwurf für ein neues Sanierungsrecht war sprachlich durchgehend im Femininum gehalten, die Rede war ausschließlich von Schuldnerinnen, Gläubigerinnen oder einer Restrukturierungsbeauftragten. Doch im Entwurf fehlten nicht nur die Männer, sondern auch ein weiteres heikles Thema: Das Berufsrecht.

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Diese Frage vor allem entzweit die Branche: Brauchen Insolvenzverwalter eine eigene Kammer oder nicht? Bis spätestens Juli 2021 ist nach EU-Vorgaben das Berufsrecht der Insolvenzverwalter zu reformieren. Bereits im Koalitionsvertrag von März 2018 hatten sich Union und SPD darauf verständigt, die Rahmenbedingungen für die Berufszulassung und -ausübung von Insolvenzverwaltern neu zu regeln.

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