Juve Plus kaum klarheit nach langer prüfung

Kartellamt: Abschaffung der 50+1-Regel „nicht im öffentlichen Interesse“

Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel weiterhin für kartellrechtlich zulässig. Das 2018 auf Initiative der Deutschen Fußballiga (DFL) eingeleitete Prüfverfahren werde „aus Ermessungsgründen ohne förmliche Verfügung“ beendet, teilte die Bonner Behörde mit. Die Regel sei künftig „konsequent und ohne Unterschiede“ anzuwenden, so das Amt, das der Liga „Hinweise“ für die Anwendung der Regel gibt.

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1998 hatte der Deutsche Fußballbund den Profivereinen erstmals erlaubt, ihre Profiabteilungen in Kapitalgesellschaften auszugliedern. Dort sollen seither die Vereine mit wenigstens 50 Prozent plus einer Stimme im Zweifelsfall das letzte Wort bei allen Entscheidungen haben.

An der Kernbewertung hält die Behörde nun fest: Die 50+1-Regel beschränke zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb um Investitionen im Profifußball, lasse sich aber mit den Zielen Vereinsprägung und Mitgliederpartizipation rechtfertigen. Eine vollständige Öffnung für Investoren sei grundsätzlich nicht im öffentlichen Interesse. Mit dem so gesetzten rechtlichen Rahmen formuliert die Behörde gegenüber der DFL einen Maßstab, der in klarem Kontrast etwa zur von externen Geldgebern dominierten Spielbetriebspraxis in der englischen Premier League steht.

Die Wettbewerbshüter formulieren grundsätzliche Vorgaben, die neben den ‚Werksklubs‘ aus Leverkusen und Wolfsburg auch die Sonderfälle Hannover und Leipzig in den Fokus nehmen. Grundsätzlich müssten langfristig für alle Klubs vergleichbare Wettbewerbsbedingungen gelten, so das Amt, das sich auf die einschlägige EuGH-Rechtsprechung beruft.

‚Förderausnahmen‘ auf dem Prüfstand

Zumindest perspektivisch müsse sichergestellt sein, dass auch bei den Werksklubs ein für Neumitglieder offener Mutterverein Einflussmöglichkeiten auf die Profiabteilung erhält, die denen der übrigen Klubs entsprechen. Bayer Leverkusen sowie der mittlerweile zweitklassige VfL Wolfsburg haben einen Status als ‚Förderausnahmen‘, weil sie bei der Einführung der Regel bereits langjährig vom Chemiekonzern Bayer sowie dem Autobauer Volkswagen unterstützt wurden.

Die Wettbewerbshüter sehen „Nachbesserungsbedarf“ bei einer europarechtskonformen Neuregelung durch die DFL: „Mit der Streichung der Förderausnahme würde die bisherige Ungleichbehandlung zwischen Regelklubs und Klubs mit Förderausnahme beseitigt“, so die Pressemitteilung zum Verfahrensschluss. Die Aussagen des Amtes sind zwar rechtlich nicht bindend, die Werksklubs dürften aber weiterhin heftig um ihren Status kämpfen.

Diskussionen über die 50+1-Regel drehen sich immer auch um Hannover 96. Als es 2023 um einen Investoreneinstieg bei der DFL ging, hatte der Mutterverein seinem Geschäftsführer Martin Kind die Weisung erteilt, gegen die Beteiligung zu stimmen. Das hätte die DFL konsequent kontrollieren müssen, so das Amt. Die Abstimmung war geheim, der Einstieg scheiterte. Eine inkonsequente Anwendung der 50+1-Regel in den Gremien der DFL stelle die Ausnahme vom Kartellrecht infrage.

RB Leipzig, seit zehn Jahren erstklassig, wird in der Mitteilung nicht explizit erwähnt. In Sachen Mitgliederoffenheit haben Kritiker bei den Sachsen oft eine zu geringe Basis an stimmberechtigten Mitgliedern kritisiert.

Die Berater im Überblick

Kathrin Westermann

Berater DFL
Inhouse Recht (Frankfurt): Jürgen Paepke (Direktor Recht)
Noerr (Berlin): Dr. Kathrin Westermann (Federführung); Associate: Dr. Bastian Müller (beide Brüssel; alle Kartellrecht)

Berater VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Julian Sanner, Dr. Wolfgang Deselaers (beide Federführung); Associate: Fabrice Vollborn (alle Kartellrecht)
Lentze Stopper (München): Dr. Martin Stopper (Sportrecht)

Julian Sanner

Berater RB Leipzig
Glade Michel Wirtz (Düsseldorf): Dr. Markus Wirtz (Federführung); Associates: Dr. Maximilian Schoone, Dr. Yannick Morath (alle Kartellrecht)

Ulrich Denzel

Berater Volkswagen
Inhouse Recht (Wolfsburg): Dr. Markus Erdmann (Head of Legal Antitrust)
Freshfields (Düsseldorf): Dr. Martin Klusmann (Federführung); Associate: Dr. Sarah Erne (beide Kartellrecht)

Berater Bayer
Gleiss Lutz
: Dr. Ulrich Denzel (Stuttgart), Dr. Alexander Fritzsche (Frankfurt; beide Federführung), Amelie Peiker (München; alle Kartellrecht)

Berater Hasan Ismaik (HAM International)
Meo (München): Mark Orth (Kartellrecht)

Bundeskartellamt, 6. Beschlussabteilung
Dr. Gunnar Kallfaß, Silke Hossenfelder

Hintergrund: Einige Berater sind aus dem Markt bekannt.

Die Antragstellerin DFL setzt seit Jahren auf die Berliner Kartellrechtlerin Westermann. Der Verband als eingetragener Verein der insgesamt 36 Erst- und Zweitligisten hatte das Verfahren gemeinsam mit der operativen Tochter auf den Weg gebracht. Die rechtliche Federführung seitens der Liga obliegt Paepke, der seit 2002 in Diensten der Liga steht, seit 2012 als Direktor Recht.

Für Wolfsburg und Leverkusen tritt Cleary auf. Neben Partner Deselaers zeichnet der 2022 in die Partnerschaft aufgerückte Sanner verantwortlich. Er war an der Seite von Deselaers bereits als Associate mit dem Mandat befasst. Ergänzend ist der Münchner Sportrechtler Stopper mandatiert.

Den Leipzigern steht dem Vernehmen nach seit einigen Jahren ein Düsseldorfer Team von Glade Michel Wirtz zur Seite. Die Federführung liegt bei Namenspartner Wirtz.

Bayer und Volkswagen als Investoren setzen auf Berater von Gleiss Lutz und Freshfields. Für den Chemiekonzern sind die Kartellrechtspartner Denzel und Fritzsche mandatiert, für die Wolfsburger, soweit bekannt, der Düsseldorfer Klusmann.

Aktuelle Berater von Hannover 96 sind nicht bekannt. Investor Kind wurde bis zu seiner Abberufung als formaler Chef der Profiabteilung zunächst von GLNS vertreten. Die Einheit spaltete sich 2024 auf. Der federführende Partner Dr. Daniel Gubitz war in der Folge Mitgründer von Lark, nahm das Mandat nach JUVE-Informationen mit, soweit bekannt, bis zum Abschluss des Verfahrens.

Eine Rolle als Beigeladene spielte HAM International, die Gesellschaft von Hasan Ismaik, dem langjährigen Investor bei 1860 München. Ismaik, der seine Anteile 2025 verkaufte, setzte auf den Münchner Kartellrechtler Orth (Meo), der langjährig Einzelsportler, Verbände und Vereine vertritt.

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