Juve Plus kaum klarheit nach langer prüfung

Kartellamt: Abschaffung der 50+1-Regel „nicht im öffentlichen Interesse“

Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel weiterhin für kartellrechtlich zulässig. Das 2018 auf Initiative der Deutschen Fußballiga (DFL) eingeleitete Prüfverfahren werde „aus Ermessungsgründen ohne förmliche Verfügung“ beendet, teilte die Bonner Behörde mit. Die Regel sei künftig „konsequent und ohne Unterschiede“ anzuwenden, so das Amt, das der Liga „Hinweise“ für die Anwendung der Regel gibt.

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1998 hatte der Deutsche Fußballbund den Profivereinen erstmals erlaubt, ihre Profiabteilungen in Kapitalgesellschaften auszugliedern. Dort sollen seither die Vereine mit wenigstens 50 Prozent plus einer Stimme im Zweifelsfall das letzte Wort bei allen Entscheidungen haben.

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