Juve Plus Spielervermittler

Hengeler und Ashurst verteidigen Gestaltungsspielraum der Fifa

Der Europäische Gerichtshof hat im Streit um die kartellrechtliche Zulässigkeit der Fifa-Regularien den unionsrechtlichen Rahmen für die Tätigkeit von Spielervermittlern geschärft – ohne die Kernfragen abschließend zu beantworten. Das bleibt dem Landgericht Mainz überlassen, das die Luxemburger Richter in der Rechtssache RRC Sports vorab befragt hatte. Für die Vermittler fällt das Ergebnis ernüchternd aus: Die Fifa erhält mehr Gestaltungsspielraum, als sich mancher erhofft hatte.

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Klägerin in Mainz war die Spielerberatungs- und Managementgesellschaft RRC Sports aus dem pfälzischen Frankenthal (Az. O 129/21). In einem Eilverfahren hatte das OLG Düsseldorf 2024 das Fifa-Reglement als unzulässig erklärt und seine Anwendung bis auf Weiteres gestoppt. Das anstehende Hauptsacheurteil in Mainz dürfte nun die Tür zu einem weiteren Instanzenweg öffnen (ursprüngl. Az. C-209/23). Maßgebliche Leitplanken sind nun aber vorgegeben, auch für weitere, vorläufig ausgesetzte Parallelverfahren. Fakt ist: Die Fifa erhält ein Stück mehr Beinfreiheit, als es sich die Vermittler womöglich erhofft hatten.

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