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Hintergrund ist eine Beschwerde gegen einen Bescheid der österreichischen Datenschutzbehörde. Das Verfahren ist noch anhängig. Wie das BVwG mitteilt, reichte der Beschwerdeführer innerhalb von weniger als vier Monaten zwölf Stellungnahmen samt zahlreicher Beilagen ein, insgesamt mehrere hundert Seiten. Nach Einschätzung des Gerichts waren die Dokumente ausschließlich mithilfe großer Sprachmodelle erstellt worden. Inhaltlich hätten sie lediglich die bereits bekannten Beschwerdepunkte wiederholt, ohne neue Tatsachen oder Beweise vorzubringen.