Saar-Arbeitsrechtler gehen eigene Wege

Zwei Arbeitsrechtler scheiden bei den renommierten Kanzleien Rapräger Hoffmann sowie Staab & Kollegen in Saarbrücken aus, um künftig als Einzelanwälte zu praktizieren.Bereits zum 1. Oktober 2002 ist Dr. Christian Wirth aus der Kanzlei Staab & Kollegen ausgeschieden. Er ist seither in eigener Kanzlei mit einem deutlichen Schwerpunkt im Arbeitsrecht tätig.

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Seine alte Sozietät Staab & Kollegen gilt als die bekannteste Insolvenzrechtskanzlei des Saarlandes. Mit nunmehr zwölf Anwälten ist sie insgesamt mit breitem Tätigkeitsspektrum tätig. Laut Kanzleiangaben will man die von Wirth hinterlasse Lücke im Arbeitsrecht schon bald wieder schließen.

Auch die Kanzlei Rapräger, Hoffmann & Partner muss den Weggang ihres renommiertesten Arbeitsrechtlers verkraften. Klaus Strasser verlässt die Kanzlei zum Ende des Jahres und wird sich wie sein Kollege Wirth als Einzelanwalt niederlassen. Strasser hatte Rapräger Hoffmann fast ein Vierteljahrhundert als Partner angehört.

Die Kanzlei Rapräger Hoffmann wird zu den drei führenden Wirtschaftskanzleien in der Landeshauptstadt gezählt. Sie verfügt, wie in der Region üblich, über ein breites Betätigungsfeld. Neben dem Arbeitsrecht zählen das Verwaltungsrecht und der multidisziplinäre Ansatz zu ihren Stärken. Nach Strassers Weggang werden noch zwölf Anwälte in der Kanzlei tätig sein. Auch bei Rapräger hieß es, dass man das Arbeitsrecht langfristig wieder verstärken wird.

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