Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hatte bereits kurz vor Weihnachten ein Orrick-Team um die erfahrenen Schiedsrechtler Prof. Dr. Siegfried Elsing und Dr. Nicholas Kessler mandatiert. Darüber berichtete zuerst der ,Spiegel‘.
JUVE-Informationen zufolge hatten Kapsch TrafficCom und CTS Eventim kurz zuvor ein Sonderverfahren eingeleitet – so war es in dem Vertrag zur Erhebung der Pkw-Maut vereinbart. In dem Verfahren soll der Bruttounternehmenswert des Gemeinschaftsunternehmens AutoTicket festgestellt werden. Dieses hatten die Konsorten gegründet, um die Pkw-Maut zu erheben. Die Düsseldorfer Wirtschaftsprüferkammer hat mittlerweile Deloitte zum Prüfer des Bruttounternehmenswerts bestellt.
Der Bruttounternehmenswert ist der Wert, der laut Vertrag maßgeblich die Höhe der im Schiedsverfahren zu verhandelnden Entschädigung bestimmt. Das Konsortium taxiert den Schadensersatzanspruch insgesamt auf 560 Millionen Euro. Den Bruttowert ihres Unternehmens beziffern sie auf 230 Millionen Euro. Weitere 250 Millionen Euro fordert der Betreiber für die Abwicklungskosten der sieben mit konzernverbundenen Unterauftragnehmern geschlossenen Verträge, nochmal 80 Millionen sind Steuerforderungen.
Nachgewiesene Schlechtleistung nimmt Anspruchsgrundlage
Nach JUVE-Recherchen nutzen die Vertragspartner neben der Bestimmung des Bruttounternehmenswerts durch Deloitte aktuell einen zweistufigen Streitbeilegungsmechanismus, um sich über die genaue Schadensersatzhöhe zu verständigen.
An einer ersten Runde im Projektleiterkreis haben auch die Orrick-Anwälte bereits teilgenommen. Neben Elsing und Kessler wohnte dem Vernehmen nach auch der langjährige Pkw-Maut-Berater Dr. Dieter Neumann von Greenberg Traurig dem Treffen bei. Für das Konsortium ist ein Team um Noerr-Partner Tobias Frevert tätig. Ein weiteres Treffen auf Geschäftsführerebene soll JUVE-Informationen zufolge bis Monatsende folgen.
Ob es in dieser Konstellation zu einer Einigung kommt, gilt als fraglich. Das Ministerium dürfte weiterhin davon ausgehen, dass seine unmittelbar nach dem EuGH-Urteil ausgesprochenen Vertragskündigungen wirksam sind. Das wiederum dürfte für die beiden Dienstleistungsverträge, die ebenfalls vor der EuGH-Entscheidung geschlossen wurden, unstrittig sein. Sie können ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Für die Kündigung des Milliardenvertrags mit Kapsch TrafficCom und CTS Eventim sind die Kündigungsgründe „Schlechtleistung“ und „ordnungspolitischer Zwang“ bekannt.
Sollte im weiteren Verlauf des Verfahrens festgestellt werden, dass der Kündigungsgrund Schlechtleistung wirksam ist, dann würde jeglicher Anspruch auf Schadensersatz entfallen. Sollte sich hingegen durchsetzen, dass allein die EuGH-Entscheidung als Kündigungsgrundlage greift, dann ist der Bruttounternehmenswert entscheidend für die Höhe der Entschädigung.
Entschädigung für Einstellung des Vergabeverfahrens
Einen der insgesamt vier Verträge konnte das Verkehrsministerium bis zum EuGH-Urteil nicht schließen: den Vertrag „Mobile Kontrolle“. Zum Zeitpunkt der EuGH-Entscheidung stritten die Parteien im Nachprüfungsverfahren beim OLG Düsseldorf darüber, ob dem Konsortium Vitronic/Breuer rechtmäßig der Auftrag erteilt worden war. Das Konsortium ließ sich von Dr. Oliver Homann von Leinemann & Partner vertreten. Angestrengt hatte die Nachprüfung der unterlegene Bieter Efkon, der sich von Manfred Müller von der Frankfurter Kanzlei MGR Rechtsanwälte vertreten lässt. Die Einstellung des Verfahrens kann ebenfalls Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, die aber deutlich geringer ausfallen dürften, weil die Grundlage hier allenfalls eine vergaberechtliche Pflichtverletzung ist.
Die aktuell in den Medien breit diskutierten „vergaberechtlichen Bedenken“, die unter anderem im Gutachten von Chatham Partners diskutiert werden, spielen im Prozess um die Höhe des Schadensersatzes keine Rolle. Die Vergabeverfahren sind abgeschlossen oder – wie im Fall „Mobile Kontrolle“ – eingestellt.
Die bekannten Gutachten begleiten das Warmlaufen in dem politischen Verfahren, in dem im weiteren Verlauf nun Dokumente angefordert und Zeugen geladen werden.
Das sogenannte Chatham-Gutachten der Opposition verfasste JUVE-Informationen zufolge ein Team um den bekannten Kartell-, Beihilfe- und Vergabrechtler Dr. Marco Núñez Müller. Das Linklaters-Gutachten des Bundesverkehrsministeriums erstellte das Team um den Berliner Partner Dr. Jan Endler. (Martin Ströder)