Insolvenzrecht

Justizministerin will die befürchtete Verfahrenswelle teilen

Das Bundesjustizministerium plant, die Pflicht für Insolvenzanträge wegen der Corona-Krise länger als geplant auszusetzen. Eigentlich wäre ab dem 1. Oktober die Rückkehr zum normalen Prozedere erfolgt, demzufolge Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag auslösen. Die Frist ist im Insolvenzaussetzungsgesetz festgelegt, das der Bundestag zu Beginn der Corona-Pandemie verabschiedet hatte.

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Allerdings soll die verlängerte Aussetzung nicht alle Unternehmen betreffen. Zahlungsunfähigkeit soll wieder gelten, Überschuldung aber nicht, wie Ministerin Christine Lambrecht erklärte: „Anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, Insolvenzen dauerhaft abzuwenden. Damit wollen wir massenhafte Pleiten verhindern und Arbeitsplätze erhalten. Diese Unternehmen sollen die zusätzliche Zeit dafür nutzen können, Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.“

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