Juve Plus Drittelbeteiligungsgesetz

BGH verweigert N26-Betriebsräten Sitz im Aufsichtsrat

Im Streit zwischen N26 und ihren Arbeitnehmervertretern entschied der Bundegerichtshof: Die Betriebsräte der Digitalbank haben weiterhin kein Anrecht auf einen Sitz im Aufsichtsrat. Für die Mitbestimmung bei einer Aktiengesellschaft zählt die Zahl ihrer eigenen Beschäftigten und nicht die Gesamtzahl der Mitarbeitenden eines konzernweiten Gemeinschaftsbetriebs, so die Richter.

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Konkret ging es um Gesellschaften des Unternehmensverbunds N26, deren Betriebsräte eine Drittelbeteiligung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der Muttergesellschaft erreichen wollten. Sie argumentierten, bei der Berechnung des gesetzlichen Schwellenwerts von mehr als 500 Beschäftigten müssten auch Arbeitnehmer anderer Konzerngesellschaften eines gemeinsamen Betriebs berücksichtigt werden.

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