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Der Kartellsenat des BGH hat das Urteil des OLG Stuttgart aufgehoben, mit dem das Land Baden-Württemberg dem Grunde nach zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden war (Az. 2 U 30/22). Auch die teilweise Klageabweisung wurde kassiert. Das Verfahren geht zurück an das OLG Stuttgart.