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BGH verwirft Megavergleich im VW-Dieselskandal wegen HV-Formfehler

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die mühsam ausgehandelten Vergleiche im VW-Dieselskandal gekippt. Der II. Zivilsenat erklärte den zentralen Vergleich mit den D&O-Versicherern für nichtig und verwies die Einzelvergleiche mit den Ex-Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler zur Neuverhandlung zurück. Grund ist ein Formfehler in der Einladung zur VW-Hauptversammlung 2021.

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Frühjahr 2025: Ein Justizbeamter steht im Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. Der Strafprozess gegen frühere VW-Führungskräfte ist nur einer von vielen Strängen in der Aufarbeitung des Dieselskandals, die sich seit dem großen D&O-Vergleich von 2021 weiterentwickelt haben.

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Fast auf den Tag genau zehn Jahre nach Bekanntwerden der Verstöße erreicht die Aufarbeitung des VW-Dieselskandals einen spektakulären Höhepunkt: Die Vergleiche, die der Konzern mit D&O-Versicherern und Ex-Vorständen abgeschlossen hat, müssen nach erfolgreichen Anlegerklagen möglicherweise rückabgewickelt werden. Eine Chronik der Ereignisse, die zum heutigen BGH-Urteil führte (Az. II ZR 154/23):

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