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Wer haftet, wenn es auf Online-Marktplätzen zu Marken- und Designverletzungen kommt? Wenn es nach Amazon und Co. geht: der Händler, aber nicht der Plattformbetreiber. Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren ein differenzierteres Bild entwickelt, und in diesen Kontext gehört das aktuelle Urteil aus Düsseldorf, das bereits rechtskräftig ist.