Juve Plus Auto-Recycling

Doppelschlag der Kartellbehörden: 550 Millionen Bußgeld wegen Schrott

Die EU-Kommission und die britische Kartellbehörde CMA haben gegen 15 Autohersteller Bußgelder von insgesamt 550 Millionen Euro verhängt – sie haben sich beim Altfahrzeugrecycling abgesprochen und umweltfreundliche Innovationen verhindert. Noch nie waren in einem Verfahren so viele Unternehmen an einem Settlement mit der Kommission beteiligt.

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Es ist das größte Kartellverfahren seit Langem, das die EU-Kommission nun zum Abschluss gebracht hat – und es bringt gleich mehrere Besonderheiten mit sich.

Noch nie waren so viele Autokonzerne beteiligt, 15 an der Zahl, und noch nie hat die EU parallel mit der britischen Wettbewerbsbehörde CMA ein solches Verfahren geführt.

Insgesamt 458 Millionen Euro müssen die Hersteller und der europäische Automobilverband ACEA wegen Absprachen im Altfahrzeugrecycling an die EU zahlen.

Mercedes-Benz erhielt als Kronzeugin vollständigen Bußgelderlass. Parallel verhängte die britische Wettbewerbsbehörde CMA Bußgelder von 77 Millionen Pfund, umgerechnet etwa 92 Millionen Euro, gegen zehn Hersteller.

Der Verstoß

Die Untersuchung ergab, dass die Hersteller und ACEA von 2002 bis 2017 in zwei wesentlichen Punkten wettbewerbswidrige Absprachen trafen:

  1. Sie vereinbarten, Schrottplätze nicht für die Verarbeitung von Altfahrzeugen zu bezahlen und tauschten sensible Geschäftsinformationen aus.
  2. Sie verzichteten bewusst darauf, mit Recyclingquoten zu werben, um zu verhindern, dass Verbraucher Recyclingaspekte bei Kaufentscheidungen berücksichtigen.

Diese Praktiken verstießen gegen die EU-Altfahrzeugrichtlinie.

Mercedes-Benz spart sich das Bußgeld

Bei der Bußgeldberechnung berücksichtigte die Kommission Faktoren wie betroffene Fahrzeugzahl, die Art des Verstoßes, den geografischen Umfang und die Dauer. Mehrere Unternehmen kooperierten im Rahmen des Kronzeugenprogramms. Mercedes-Benz erhielt vollständigen Bußgelderlass (etwa 35 Millionen Euro). Stellantis, Mitsubishi und Ford erhielten Ermäßigungen für ihre Kooperation. Alle Beteiligten erhielten zusätzlich 10 Prozent Bußgeldrabatt, weil sie sich auf ein Settlement mit der EU-Kommission eingelassen haben, eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA verhängte parallel Sanktionen für dieselben Verstöße gegen britisches Wettbewerbsrecht. Dass diese Konstellation eintritt, ist rechtliches Post-Brexit-Neuland.

Höchste Strafen für VW, Stellantis und Renault/Nissan

Die Untersuchung begann mit einem Kronzeugenantrag von Mercedes-Benz im September 2019. Nach Durchsuchungen im März 2022 folgten weitere Kooperationsanträge.

Die Bußgelder im EU-Verfahren verteilen sich wie folgt:

HerstellerBußgeldrabatt in ProzentBußgeld in Mio €
Mercedes-Benz100 (Kronzeugin)0
Stellantis50 (Kooperation)74,9
Mitsubishi30 (Kooperation)4,2
Ford20 (Kooperation)41,5
BMW 24,6
Honda 5,0
Hyundai / Kia 12,0
Jaguar Land Rover / Tata 1,6
Mazda 5,0
Renault / Nissan 81,5
Opel50 (Kooperation)24,5
GM 17,1
Suzuki 5,5
Toyota 23,6
Volkswagen 127,7
Volvo 8,9
Verband ACEA 0,5
Ulrich Denzel

Die Vertreter im Überblick:

Vertreter Mercedes-Benz
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Ulrich Denzel, Dr. Gregor Wecker (beide Federführung), Dr. Moritz Holm-Hadulla (München), Dr. Christian von Köckritz (Brüssel), Dr. Martin Raible (Düsseldorf), Dr. Laura
Roßmann; Associates: Helen Haffner, Dr. Andreas Schüssel, José Benitez Fernandez, Yannick Edelmann (alle Stuttgart), Lukas Diestel (Hamburg), Carl Schmidt (München; alle Kartellrecht)

Martin Klusmann

Vertreter VW
Freshfields (Düsseldorf): Dr. Martin Klusmann, William Robinson (London); Associates: Tim Vohwinkel, Dr. Sarah Erne, Dr. Julian Siegmund, George Lumbers, Jessica Steele (beide London; alle Kartellrecht)

Christoph Wünschmann

Vertreter BMW
Inhouse (München): Dr. Andreas Liepe (General Counsel), Dr. Jens Rössing, Dr. Cedrik Thiele, William Johnson (UK), Dr. Christian Hütt
Hogan Lovells (München): Dr. Christoph Wünschmann; Associates: Johanna Brock-Wenzek, Hanna Herzog, Dr. Dennis Cukurov, Marie-Therese Schindler, Shota Meshki

Jens Schmidt

Vertreter Stellantis
Noerr (Brüssel): Dr. Jens Peter Schmidt, Dr. Fabian Hübener (beide Federführung); Associates: Sven Betzendörfer, Dr. Bastian Müller, Nigina Zahedi (alle Kartellrecht)
Shoosmiths (London): Simon Barnes (Kartellrecht)

Martin Sura

Vertreter Ford
Inhouse (Köln): Dr. Kim Jüngst (Managing Counsel Recht, Compliance, Steuern, Patente und Generalsekretariat Ford-Werke)
Hogan Lovells: Martin Sura (Düsseldorf), May Lyn Yuen (Brüssel), Christopher Hutton (London); Associates: Giulia Matt, Philipp Reckers, Julian Urban (alle Düsseldorf), Jamie Pollock, Juliette Parkinson (beide London; alle Kartellrecht)
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Prof. Dr. Romina Polley, Lars-Peter Rudolf (Brüssel); Associates: Dr. Konstantin Putzier und Laurène Bernot (alle Kartellrecht)

Eric Barbier de La Serre

Vertreter Renault
Inhouse (Paris): Alban Saget (Head of Antitrust), Solène Eder (Antitrust Counsel)
Jones Day (Paris): Eric Barbier de La Serre, Eileen Lagathu (of Counsel), Mark Jones, Jason Beer (of Counsel; beide London); Associates: Victor Viaud, Aubin Mistretta, Nellie Quinn, Tatjana Duff (beide London; alle Kartellrecht)

Vertreter Toyota
A&O Shearman (Brüssel): Dirk Arts (Kartellrecht)

Michael Holzhäuser

Vertreter Hyundai/Kia
Ashurst: Dr. Michael Holzhäuser (Frankfurt), Denis Fosselard (Brüssel; beide Federführung); Associates: Natasha Gromof, Jack Haile (beide London), Finlay Sadler-Wilson (Brüssel; alle Kartellrecht) 

Marcel Nuys

Vertreter Mitsubishi
Herbert Smith Freehills (Düsseldorf): Dr. Marcel Nuys (Düsseldorf), Kyriakos Fountoukakos, Camille Puech-Baron (of Counsel; beide Brüssel), Natalia Rodriguez (London); Associate: Anne Eckenroth (Düsseldorf; alle Kartellrecht)

Vertreter Mazda
Morrison & Foerster (Brüssel): Alexander Israel, Jan Lang; Associate: Teodora Peevska (alle Kartellrecht)

Alexander Israel

Vertreter Jaguar/Land Rover/Tata
CMS Cameron McKenna (London): Jacqueline Vallat, Brian Sher (beide Kartellrecht) 

Vertreter Volvo
Mannheimer Swartling (Stockholm): Mårten Nicolin, Stefan Perván Lindeborg (beide Kartellrecht)

Vertreter Honda
Van Bael & Bellis (Brüssel): Andrzej Kmiecik (Kartellrecht)

Vertreter ACEA
Contrast (Brüssel): Filip Tuytschaever (Kartellrecht)

Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt.

Das Verfahren hat sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die Vertreter Parallelen zu dem 2021 abgeschlossenen EU-Fall ‚Abgastechnik‘, auch bekannt als Fünfer-Runde. Damals verhängte die Kommission insgesamt fast eine Milliarde Euro Bußgeld gegen die fünf deutschen Hersteller Mercedes-Benz, BMW, VW, Audi und Porsche, weil die sich über die Größe der Ad-Blue-Tanks zur Reinigung von Dieselabgasen abgesprochen hatten. Es war das erste Mal, dass die Kommission Kartellbußgelder verhängte, weil eine Beschränkung der technischen Entwicklung potenziell zulasten der Umwelt ging – die Geburtsstunde des „grünen Kartellrechts“.

Kein Mercedes-Kartellverfahren ohne Gleiss

Auch im Fall Autorecycling geht es zum Teil um grünes Kartellrecht. Die Hersteller haben sich über den Verband ACEA darüber verständigt, dass sie für ihre Fahrzeuge nicht mit Recyclingquoten werben, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Darin sieht die Kommission eine Verhinderung von Wettbewerb, der zu umweltfreundlicheren Produkten führen könnte.

Wie schon im Abgasverfahren heißt die Kronzeugin beim Autorecycling Mercedes-Benz und wird von einem Gleiss-Team um Denzel vertreten. Gleiss und insbesondere Denzel sind seit Jahren Stammberater des Konzerns in großen Kartellverfahren. So führte das Team auch das 2016 abgeschlossene Kommissionsverfahren zu Lkw, das bis heute zahllose Schadensersatzverfahren nach sich gezogen hat –die natürlich ebenfalls Gleiss führt.

Doppel für Hogan Lovells

VW wurde im Abgas-Verfahren wie auch im aktuellen Recyclingverfahren von einem Freshfields-Team um Martin Klusmann vertreten. Aufgrund der neuen Konstellation, dass EU und CMA, die britische Wettbewerbsbehörde, erstmals denselben Fall parallel ermittelt haben, war diesmal der Londoner Partner William Robinson dabei.

Romina Polley

Auch BMW hat dieselben Berater wie im Abgaskartell: Hogan Lovells. Für die Kanzlei besteht eine Besonderheit darin, dass sie im Recyclingverfahren mit zwei getrennten Teams für unterschiedliche Mandanten im Einsatz war. Neben den Münchnern um Wünschmann kämpften in Düsseldorf Kartellrechtler um Sura für Ford um ein möglichst geringes Bußgeld. Zusätzlich hatte Ford ein Kölner Cleary-Team um Polley als Co-Counsel mandatiert. Noerr berät Stellantis regelmäßig zu vertriebskartellrechtlichen Fragen.

Gute Kontakte in Fernost

Der koreanische Hersteller Hyundai/Kia war beim Abgaskartell nicht dabei, konnte im Recyclingfall aber dennoch auf vertraute Berater setzen: Holzhäuser hat seit vielen Jahren einen Schwerpunkt in der Beratung asiatischer Unternehmen. Schon bevor er 2018 zu Ashurst kam, hat er als DLA-Partner Hyundai regelmäßig beraten.

Herbert Smith ist für den japanischen Hersteller Mitsubishi über die Kontakte einer Partnerin in Singapur nach einem Pitch ins Mandat gekommen.

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