Beim Streit um Haftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer kassiert das Bundeskartellamt eine herbe Niederlage.
Es gibt Tage der kollektiven Erleichterung. Für die Versicherer Allianz, Axa, R+V und Viktoria war der 17. September 2008 ein solcher Tag. Der Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hat der Beschwerde der Versicherungsstelle Wiesbaden stattgegeben und damit die Verbotsentscheidung des Bundeskartellamts aus dem Vorjahr aufgehoben. Damit ist klar: Die traditionsreiche Versicherungsgemeinschaft, über die die vier Konzerne in Deutschland gemeinsam Berufshaftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer anbieten, muss nicht mehr um ihre Existenz bangen.
Rückblick: Die Versicherungsstelle, die auf eine staatliche Anordnung hin in den 1930er Jahren gegründet worden war, zählt neben den so genannten Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften viele kleinere und mittelständische Praxen zu ihren Klienten. Das Bundeskartellamt sah darin eine unzulässige Kartellabsprache und ermittelte seit 2005 wegen einer angeblich marktbeherrschenden Stellung.
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