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Wer einer konzerneigenen Gesellschaft in Deutschland Geld leiht und im Darlehensvertrag österreichisches Recht vereinbart, kann sich im Insolvenzfall trotzdem nicht vor den harten deutschen Nachrangregeln retten. Das ist sinngemäß die Antwort des EuGH auf Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs in einer deutsch-österreichischen insolvenzrechtlichen Streitigkeit.