Juve Plus Financialright

Dämpfer beim Diesel, Morgenluft beim Inkassomodell

Der Inkassodienstleister Financialright ist mit einer seiner Sammelklagen gegen VW im Dieselkomplex erneut gescheitert. Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht Braunschweig eine Klage zurückgewiesen, weil die sogenannte Aktivlegitimation des Klägers fehle. Das Urteil zur Niederlage in diesem Fall enthält aber auch Signale, die Kläger in anderen Verfahren optimistisch stimmen könnten.  

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Die Klägerin Financialright ist eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierte Inkassodienstleisterin. Das Unternehmen hat sich die Ansprüche von rund 37.000 VW-Diesel-Kunden abtreten lassen, die in mehreren Bündelklagen geltend macht werden. Im aktuellen Fall hatte das LG entschieden, dass Financialright ihre Inkassolizenz überschreitet: In der Klage waren nämlich auch Ansprüche ausländischer VW-Kunden enthalten, namentlich aus der Schweiz. Damit hat Financialright nach Ansicht des LG und nun auch des OLG die Einziehung einer Forderung übernommen, deren Berechtigung sich nach einem ausländischen Recht beurteile – und das sei ein RDG-Verstoß.

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