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Die Klägerin Financialright ist eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierte Inkassodienstleisterin. Das Unternehmen hat sich die Ansprüche von rund 37.000 VW-Diesel-Kunden abtreten lassen, die in mehreren Bündelklagen geltend macht werden. Im aktuellen Fall hatte das LG entschieden, dass Financialright ihre Inkassolizenz überschreitet: In der Klage waren nämlich auch Ansprüche ausländischer VW-Kunden enthalten, namentlich aus der Schweiz. Damit hat Financialright nach Ansicht des LG und nun auch des OLG die Einziehung einer Forderung übernommen, deren Berechtigung sich nach einem ausländischen Recht beurteile – und das sei ein RDG-Verstoß.