Eine entsprechende Entscheidung ging den Parteien Ende vergangener Woche zu. Auch wenn damit die gegenseitigen Ausschlussklagen der beiden Gaffel-Brüder letztlich unbegründet sind, kann Johannes Becker dies als Etappensieg für sich verbuchen: Der BGH bestätigt, dass Johannes Becker nicht zugemutet werden kann, dass sein Bruder Heinrich die Gaffel-Geschäfte weiterführt. So hatte das OLG Köln bereits im Dezember 2013 entschieden, als es Heinrich Becker die Position als Geschäftsführer aus wichtigem Grund entzog. Letztlich steht nun fest, dass sein Sohn Heinrich Philipp Becker ordnungsgemäß als Geschäftsführer bestellt wurde.
Beide Seiten reagierten unterschiedlich auf die Entscheidung. Während Heinrich Becker seinen baldigen Rückzug aus der Geschäftsführertätigkeit ankündigte hatte, legte sein Bruder Johannes abermals nach. Er wirft Heinrich Becker und seinem Sohn weitere schwere Pflichtverletzungen vor. Mittlerweile ist eine entsprechende Klage beim Landgericht Köln rechtshängig. Insgesamt beschäftigt der Familienstreit um die überregional bekannte Kölner Brauerei seit mehreren Jahren diverse Gerichtsinstanzen. Für Unruhe haben zudem die Untersuchungen im sogenannten Bierkartell gesorgt, an dem die Privatbrauerei beteiligt war. Wegen wettbewerbswidriger Absprachen hat das Bundeskartellamt hier zum Teil empfindlich hohe Bußgelder gegen Brauereien verhängt.
Vertreter Johannes Becker
BridgehouseLaw (Köln): Michael Falter, Boris Kröpsky; Associate: Victoria Geks
Von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe; BGH-Vertretung): Dr. Gunhild Schäfer – aus dem Markt bekannt
Vertreter Heinrich Becker
CMS Hasche Sigle (Köln): Dr. Ralph Drouven
Dr. Erich Waclawik (Karlsruhe; BGH-Vertretung): Dr. Erich Waclawik – aus dem Markt bekannt
Vertreter Heinrich Philipp Becker
Köhler & Klett (Köln): Dr. Alexander de Diego
Dr. Erich Waclawik (Karlsruhe; BGH-Vertretung): Dr. Erich Waclawik – aus dem Markt bekannt
Bundesgerichtshof Karlsruhe, II. Zivilsenat
Prof. Dr. Alfred Bergmann (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die beteiligten Anwälte der ersten beiden Instanzen sind bereits seit Langem in dem Komplex tätig. Zum Teil folgte das Mandat den Prozessvertretern in ihre jeweils neue Einheit, wie etwas im Fall von Michael Falter, der von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton in das Kölner Büro von BridgehouseLaw wechselte. Auch Alexander de Diego, der hier die Interessen von Heinrich Philipp Becker vertritt, kennt Ralph Drouven aus der gemeinsamen Zeit bei CMS. Von dort wechselte de Diego 2010 zu Köhler Klett, wo er seit 2013 Partner ist.