Juve Plus BGH-Urteil

Gleiss-Mandantin Apple muss in den sauren Apfel beißen

Der US-Technologiekonzern Apple gilt als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“. Zu diesem Schluss ist heute der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) gekommen. Damit geben die Richter grünes Licht für eine strengere Kontrolle durch das Bundeskartellamt.

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Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Januar 2021 kann das Kartellamt um einiges strenger gegen große Digitalkonzerne vorgehen, die über Grenzen zwischen verschiedenen Marktbereichen hinweg für den Wettbewerb relevant sind. Möglich macht dies ihre Einstufung als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“. Bislang hat das Bundeskartellamt auf der Grundlage von Paragraf 19a insgesamt fünf marktmächtige Silicon-Valley-Konzerne als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft: den Google-Konzern Alphabet, den Facebook-Konzern Meta, Apple, Amazon und Microsoft.

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