Die sogenannte Testierunfähigkeit des damals 81-Jährigen konnte auch nach Meinung des OLG nicht nachgewiesen werden. Ähnlich hatte im März 2015 bereits das Amtsgericht München entschieden. Das OLG hatte umfangreich ermittelt, ein psychologisches Gutachten zum Geisteszustand Gurlitts eingeholt und Zeugen gehört. Letztlich folgte es der Einschätzung des von ihm bestellten Sachverständigen. Gurlitts Cousine hatte mit dem Juristen und Psychiater Helmut Hausner einen eigenen Gutachter hinzu gezogen, um die Einordnung des gerichtlich bestellten Psychiaters auszuhebeln, dem Gericht zufolge bot dessen Beurteilung jedoch keinen Grund für Zweifel. Deshalb sah es auch keine Veranlassung, ein Obergutachten erstellen zu lassen.
Obwohl das OLG in dieser Sache keine Beschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen hat, muss dies noch nicht das Ende des Gurlitt-Erbstreits bedeuten. Uta Werner kann immer noch versuchen, über eine Zivilklage an die Sammlung ihres Cousins zu kommen. Ob sie Schritte in diese Richtung unternehmen wird, ist derzeit nicht bekannt. Bei einer Feststellungsklage würde der Wert der möglicherweise millionenschweren Sammlung zugrunde gelegt, mit entsprechend hohen Kosten für die Verlierer.
Vertreter Uta Werner
SLB Kloepper (München): Dr. Winfried Klöpper
Vertreter Kunstmuseum Bern
CMS Hasche Sigle: Dr. Christian Blum (Private Clients; Stuttgart), Claus Thiery (Konfliktlösung; München; beide Federführung), Dr. Michael Schellenberger (Private Clients; Stuttgart); Associate: Dr. Moritz Bassler (Konfliktlösung; München)
Oberlandesgericht München, 31. Zivilsenat
Martin Rieder (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: SLB Kloepper war schon zu Lebzeiten Gurlitts für den Sammler aktiv, damals vertrat Dr. Louis-Gabriel Rönsberg Gurlitt im Kunst- und Restitutionsrecht. Nach dem Tod Gurlitts übernahm die Kanzlei dann die Vertretung von Uta Werner in den erbrechtlichen Angelegenheiten, hier führt Klöpper das Mandat. Im Hintergrund zog Werner den Münchner Anwalt Dr. Christoph Wittekindt zu einzelnen Fragen hinzu.
Das CMS-Team berät das Kunstmuseum seitdem bekannt wurde, dass es von Gurlitt als Alleinerbin eingesetzt wurde. Zunächst ging es darum, ob das Museum das umstrittene Erbe überhaupt antreten sollte. Gurlitt hatte von seinem Vater, dem NS-Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, mehr als 1.500 Werke übernommen, von denen einige unter Raubkunstverdacht standen. CMS war einige Monate nach dem Tod Gurlitts im Mai 2014 über einen Pitch ins Mandat gekommen und berät das Museum mit Büros in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Den Mandantenkontakt und die Gesamtkoordination hält der Züricher Partner Dr. Beat von Rechenberg. In Deutschland und Österreich berät die Kanzlei über Prof. Dr. Winfried Bullinger und Dr. Katharina Garbers-von Boehm aus Berlin und Bernhard Hainz aus Wien zum Restitutionsrecht. Bei den anschließend folgenden Erbstreitigkeiten mit Werner und einem Honorarstreit mit einem ehemaligen Anwalt Gurlitts übernahmen der Erbrechtsspezialist Blum und der Konfliktlösungsexperte Thiery die Federführung.