DoJ-Premiere

Hengeler lotst Bosch nach Lieferungen an Huawei aus US-Strafverfahren

Bosch entgeht in den USA einer Strafverfolgung wegen Lieferungen an Huawei. Es ist die erste Nichtverfolgung auf Basis einer neuen Selbstanzeige-Policy des US-Justizministeriums (DOJ) – also ein Stück Rechtsmarkt-Geschichte und zugleich ein Schaufensterfall für grenzüberschreitende Exportkontroll-Internal-Investigations.

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Das US-Justizministerium hat die Strafverfolgung gegen Bosch wegen möglicher Verstöße gegen US-Exportkontrollrecht eingestellt und das Verfahren im Wege einer sogenannten Declination beendet. Grundlage ist eine neue ministeriumsweite Regel, nach der Unternehmen bei frühzeitiger Selbstanzeige, voller Kooperation und konsequenter Aufarbeitung von einer Anklage verschont bleiben können. Die National Security Division, eine DoJ-Abteilung für Straf- und Aufsichtsverfahren zur nationalen Sicherheit, hat dieses Instrument nach eigenen Angaben hier erstmals angewendet.

Der lange Arm des US-Exportrechts

Im Kern ging es um Lieferungen von mehr als 70 Millionen Dollar an Sensorprodukten und Software an Huawei und verbundene Unternehmen zwischen September 2020 und September 2024. Betroffen waren zwei nicht in den USA ansässige Bosch-Töchter. Die Produkte fielen laut US-Behörden unter die besonderen Export-Beschränkungen für Huawei sowie die scharfe Foreign Direct Product Rule. Diese Regel zieht US-Exportrecht auch bei im Ausland hergestellten Produkten nach sich, wenn sie auf US-Software oder US-Technologie zurückgehen.

Bosch muss nun Gewinne von gut 11,4 Millionen Dollar herausgeben. Dieser Betrag wird teilweise auf eine parallele zivilrechtliche Einigung mit dem Bureau of Industry and Security angerechnet, wie Law360 berichtet. Insgesamt beläuft sich die Zahlung demnach auf rund 36 Millionen Dollar. Bosch erklärte, die zivilrechtlichen Verstöße seien unbeabsichtigt gewesen. Nach Darstellung der US-Behörden hatte der Konzern die Vorgänge selbst offengelegt, umfassend kooperiert und seine Compliance-Strukturen nachgebessert. Genau diese Kombination aus Selbstanzeige, Kooperation und Remediation ist der Kern der neuen DOJ-Regel.

Dass die Sache für Bosch auch wirtschaftlich heikel war, zeigt ein weiterer Fall im Zusammenhang mit Huawei: Das US-Handelsministerium hatte 2023 den Festplattenhersteller Seagate wegen Lieferungen an Huawei mit einer Strafe von 300 Millionen Dollar belegt.

Die Vertreter im Überblick

Sven Schneider

Vertreter Bosch
Fenwick & West: Melissa Duffy, Christopher Steskal, Robert Slack
Hengeler Mueller: Dr. Sven Schneider (Compliance; Frankfurt), Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Öffentliches Wirtschaftsrecht/Strafrecht; Berlin; beide Federführung), Dr. Vera Jungkind (Datenschutzrecht; Düsseldorf), Dr. Daniel Gajek, Dr. Dr. Matthias Priewer; Associates: Markus Fyrnys, Andreas Puhl, Dr. Roman Kalin, Antonia Keller, Tanja Peschen
Cravath Swaine & Moore – aus dem Markt bekannt
Gleiss Lutz: Dr. Eike Bicker, Dr. Jacob von Andreae, Dr. Marcus Reischl (alle Compliance) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Bosch-Mitarbeiter
Schilling Tute (Frankfurt): Christoph Tute, Dr. Hellen Schilling – aus dem Markt bekannt
Richter (Frankfurt): Dr. Thomas Richter – aus dem Markt bekannt
Wannemacher & Partner (München): Dr. Leonard Walischewski – aus dem Markt bekannt
Feigen Graf (Frankfurt): Dr. Moritz Lange – aus dem Markt bekannt
Beukelmann Müller Partner (München): Florian Domjan – aus dem Markt bekannt
Schneider Mick (Hamburg): Dr. Frédéric Schneider – aus dem Markt bekannt

Vertreter DoJ
National Security Division: Maria Fedor
Department of Commerce: Jonathan Vukicevich, Michael Goldstein

Hintergrund: Nach JUVE-Informationen kam die US-Kanzlei auf Empfehlung aus dem deutschen Beraterkreis ins Mandat. Der Fall begann dem Vernehmen nach als eher alltägliche exportkontrollrechtliche Prüfung, wuchs dann aber zu einem strafrechtlich aufgeladenen Compliance-Komplex heran. Hengeler übernahm daraufhin die interne Untersuchung und arbeitete mit dem US-Team an der Selbstanzeige und den Einigungen mit DOJ und Handelsministerium.

Bosch und das deutsche Team kennen sich aus anderen heiklen Lagen. 2016 etwa hat der Konzern die Kanzlei schon in der Dieselaffäre mit internen Untersuchungen betraut.

Gleiss Lutz und Cravath wurden, soweit bekannt, hinzugezogen, um für die sogenannten Remediation-Maßnahmen zu sorgen, die ebenfalls dazu führten, dass das DOJ von einer weiteren Strafverfolgung absah. Solche Maßnahmen sind beispielsweise organisatorische Anpassungen, interne Disziplinarmaßnahmen sowie die Überarbeitung interner Richtlinien und Prozesse, um künftige Verstöße zu verhindern.

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