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Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von Gema und Corint Media gegen eine Betriebsgesellschaft der Victor’s Group zurückgewiesen (Az. I ZR 34/23 und I ZR 35/23). Damit bleibt es bei der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken: Die hausinterne Kabelweiterleitung von über Satellit empfangenen Programmen in einem Seniorenwohnheim ist keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe. Die Betreiberin leitete die Signale zeitgleich, unverändert und vollständig an die Anschlüsse in Zimmern sowie Speise- und Aufenthaltsräumen weiter.