Juve Plus Weiterleitung von Sendesignalen

Freier Rundfunk: Senioren besiegen mit Hall und Hengeler die Gema

Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzfrage des Urheberrechts zugunsten der Victor’s Group entschieden: Leitet ein Seniorenheim Rundfunkprogramme in Zimmer und Gemeinschaftsräume seiner Bewohner weiter, ist das keine öffentliche Wiedergabe. Das trifft Gema und Corint Media in einer ganzen Serie von Verfahren.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von Gema und Corint Media gegen eine Betriebsgesellschaft der Victor’s Group zurückgewiesen (Az. I ZR 34/23 und I ZR 35/23). Damit bleibt es bei der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken: Die hausinterne Kabelweiterleitung von über Satellit empfangenen Programmen in einem Seniorenwohnheim ist keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe. Die Betreiberin leitete die Signale zeitgleich, unverändert und vollständig an die Anschlüsse in Zimmern sowie Speise- und Aufenthaltsräumen weiter.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema