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Höcker und LG Frankfurt stoppen Googles 3D-Blick über den Gartenzaun

Das Landgericht Frankfurt hat Google verboten, ein privates Wohnhaus in Google Maps und Google Earth dreidimensional zu zeigen. Es gab einem Unternehmer recht, der sich gegen die Darstellung seines Wohnhauses gewehrt hatte und definierte seine Privatsphäre neu.

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Der Hauseigentümer wehrte sich gegen die 3D-Darstellung seines Wohnhauses in Google Maps und Google Earth (Az. 2-03 O 388/25). Er fürchtete, dass die Bilder den Google-Nutzerinnen und -Nutzern zu viele Details über seine Wohnverhältnisse und gleichzeitig seine finanziellen Umstände offenlegen.

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