Der Deutsche Versand Service (DVS) wirft der Post vor, Sendungen rechtswidrig unter den Bedingungen der sogenannten Dialogpost versendet zu haben – und damit günstiger als erlaubt. Dialogpost darf laut Gesetz günstiger vertrieben werden als normale Briefe und auch Geschäftskundenpost. Indem die Post für bestimmte Sendungen die vorgeschriebenen Mindestpreise unterschritt, hat sie Aufträge gewonnen, die sonst an DVS gegangen wären. So sieht man es jedenfalls bei DVS. Die Post habe ihre starke Marktposition missbraucht.
Knapp eine Milliarde Euro Schadensersatz fordert DVS deshalb vor dem Landgericht Düsseldorf. So viel Geld ist dem kleineren Wettbewerber laut ökonomischen Gutachten aufgrund der vorgeworfenen Marktabschottung der Deutschen Post zwischen 2012 und 2020 entgangen. Die Klägerin stützt sich auf den Verstoß gegen eine postrechtliche Vorschrift sowie insbesondere kartellrechtlich auf unzulässige Behinderung des Wettbewerbs.
Die Bundesnetzagentur hat bereits 2012 Verstöße bei der Deutschen Post festgestellt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur 2019 bestätigt und erklärt, dass die besonderen Bedingungen für adressierte Werbesendungen nur soweit zulässig sind, wie die Deutsche Post besonderem zusätzlichen Wettbewerbsdruck anderer Werbemedien ausgesetzt ist. Das traf auf die betroffenen Sendungen aber nicht zu. Es ging dabei zum Beispiel um Rechnungen.
Das Verfahren ist vor der 14d Zivilkammer des LG Düsseldorf anhängig. Bereits 2021 hat DVS Feststellungsklage erhoben. Vor Kurzem hat der beklagte Bonner Dax-Konzern ein ökonomisches Gegengutachten eingereicht. Eine mündliche Verhandlung wird es voraussichtlich nicht vor dem zweiten Halbjahr 2024 geben.
Aufsichtsbehörde leitet Verfahren gegen Post-Tochter ein
Bei der Bundesnetzagentur beobachtet man die Post weiterhin mit Argusaugen. Die Regulierungsbehörde hat erst kürzlich wegen möglichen Preisdumpings ein Verfahren gegen die Deutsche Post InHaus Services (DPIHS) eingeleitet. Sie erwägt, die Post zur Erhöhung bestimmter Preise für Geschäftskunden-Post zu zwingen.
Die DPIHS ist eine Post-Tochter, die Konsolidierungsleistungen übernimmt. Das Unternehmen holt zum Beispiel Versicherungsschreiben und Werbebriefe von Firmen ab, frankiert und sortiert sie. Zugestellt werden die Schreiben später von Briefträgern der Deutschen Post.
Es sei zu vermuten, so die Behörde, dass die Post-Tochter zu niedrige Preise berechnet habe. Die Aufsichtsbehörde prüft jetzt mehr als 2000 einzelne Entgelte der DPIHS, rund 250 Kunden der Post-Tochter sind betroffen. Sollte die Post besagte Konsolidierungspreise anheben müssen, könnte das die Position der Konkurrenten verbessern.
Aktuell beherrscht die Deutsche Post rund 80 bis 85 Prozent des Marktes. Das Monopol sollte im Zuge der Regulierung aber eigentlich abgebaut werden. Der Konzern steht seit Jahren immer wieder in der Kritik, mit rechtswidrigen Methoden die Wettbewerber vernichten zu wollen. Postdienstleitungen gelten trotz Digitalisierung als lukratives Geschäft. Die Post hat hier kleine Konkurrenten, die im Wettbewerb mit dem Marktführer aber im Schatten stehen.
Vertreter DVS
Kapellmann und Partner (Mönchengladbach): Dr. Julia Wiemer (Federführung; Kartellrecht), Dr. Walter Scheerbarth (Düsseldorf; Prozessführung), Bianca Strobel (Kartellrecht)
Wettbewerbsökonomie
Düsseldorf Competition Economics: Prof. Dr. Ulrich Heimeshoff
Coppik Economics: Prof. Dr. Jürgen Coppik
Vertreter DHL
Gleiss Lutz: Dr. Alexander Fritzsche (Kartellrecht; Frankfurt), Dr. Luidger Röckrath (Prozessführung; München; beide Federführung) – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Bonn): Stephan Moilanen-Wachs (Senior Legal Counsel; Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Wettbewerbsökonomie
CRA International: Dr. Philip Kalmus (Vice President; London), Dr. Dominik Fischer (Principal; München) – aus dem Markt bekannt
Landgericht Düsseldorf, 14d Zivilkammer
Sabrina Raatz (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Ursprünglich hatte in dem Verfahren der Richter Hartwig Ollerdißen den Vorsitz. Mit seinem Wechsel in den Ruhestand übernimmt die bisherige Beisitzerin Sabrina Raatz die Position. Die Richterin war acht Jahre bei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig, bevor sie 2016 zum Landgericht wechselte. Erfahrung mit Kartellschadensersatzfällen hat sie bereits in ihrer Zeit bei Freshfields gesammelt: Raatz war unter anderem Teil eines Teams um den Partner Dr. Peter Niggemann, das den japanischen Hersteller Asahi Glass bei der Abwehr von Schadensersatz im Autoglaskartell vertreten hat.
Für Kapellmann und Partner ist es das größte Kartellschadensersatzverfahren der Kanzleigeschichte. Partnerin Wiemer begleitet DVS seit vielen Jahren auch in anderen kartellrechtlichen Fragen. Das inzwischen 15-köpfige Kartellrechtsteam von Kapellmann hatte bereits zu anderen Schadensersatzansprüchen beraten, beispielsweise war es im Lkw-Kartell auf Klägerseite tätig. Wiemer begann ihre Karriere 2011 bei Hengeler Mueller und wechselte 2013 zu Kapellmann, wo sie vor zwei Jahren Partnerin wurde.
Auf bewährte Vertreter hat auch die Deutsche Post gesetzt. Gleiss Lutz berät den Konzern regelmäßig bei Transaktionen. Partner Fritzsche etwa war 2021 beteiligt an der kartellrechtlichen Beratung zum Kauf der Hillebrand Group samt Tochterunternehmen.